Pendlerpauschale wird am 10. September geprüft 

Am 10. September verhandeln die Richter am Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Neuregelung zur Pendlerpauschale. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Wie das Internetportal „Focus“ berichtet, liegen dem Zweiten Senat vier Verfahren vor, in denen Steuerzahler die Verfassungswidrigkeit der Neuregelung der Pendlerpauschale beklagen. Seit 2007 sind Fahrtkosten erst ab dem 21. Entfernungskilometer mit 30 Cent von der Steuer absetzbar.

Am 10. September werden aber vorerst nur die Normenkontrollanträge dreier Finanzgerichte, darunter der Bundesfinanzhof in München, verhandelt. Dem BFH zufolge gebe es Zweifel darüber "ob die Kappung nicht eine unbillige Härte für Steuerzahler bedeute“. Trotz der privaten Wahl des Wohnorts seien die Fahrtaufwendungen nicht dem Privatbereich zuzuordnen. Da sie berufsbedingt seien, müssten sie steuerlich voll geltend gemacht werden können.

Die Karlsruher Verfassungsrichter müssen jetzt klären, ob die Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist und nicht den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Die Verfassungsklagen der Finanzgerichte bemängeln weiter, dass das mit der Streichung der alten Pendlerpauschale eingeführte „Werkstorprinzip“ nicht richtig umgesetzt sei, da beispielsweise die Kosten der doppelten Haushaltsführung nach wie vor steuerlich abzugsfähig sind.

Damit liege laut der Finanzgerichte eine Benachteiligung berufstätiger Ehepartner vor, die an unterschiedlichen Arbeitsorten arbeiten würden und dafür lange Fahrtwege in Kauf nähmen.

In letzter Zeit hatten sich vor allem CDU/CSU verstärkt für eine Wiedereinführung der alten Regelung eingesetzt. Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und Finanzminister Steinbrück (SPD) beriefen sich jedoch darauf, erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Es solle zuerst der Haushalt konsolidiert werden, ehe man über Steuerentlastungen nachdenke.

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