Rentner-Beratungstage bei Lohnsteuerhilfeverein 

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) führt Anfang November Beratungstage zur Rentenbesteuerung durch.

Viele Rentner wissen nicht, wann die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht und welche Steuersparmöglichkeiten sich ergeben. Seit Herbst dieses Jahres prüfen Finanzämter Rentner, ob diese ihre Einkünfte versteuern. Hintergrund für die Überprüfung ist die schrittweise Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung von Renten, die bis ins Jahr 2005 zurückreicht.

Daher berät der Lohnsteuerhilfeverein bundesweit in über 2.000 seiner Geschäftsstellen bei Fragen rund um die Besteuerung von Renten. Die Beratungstage finden am 4. November in den neuen Bundesländer und Berlin und am 6. und 7. November in den alten Bundesländern jeweils von 10 bis 18 Uhr statt.

Auf der Website des VLH www.vlh.de findet sich eine vollständige Übersicht der Beratungstage. Auf der Seite befindet sich auch ein Steuercheck, mit dem Rentner prüfen können, ob sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Alleinstehende, die bis 2005 oder früher in Rente gegangen sind, sind bei Einkünften von mehr als 19.000 Euro pro Jahr steuerpflichtig.

Der VLH bietet steuerliche Beratung nur im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft an, und nur bei Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, Renten und Versorgungsbezügen. Nebeneinnahmen aus Überschusseinkünften wie Zinsen, Vermietung etc. dürfen die Einnahmegrenze von 13.000 Euro nicht übersteigen (26.000 Euro bei Zusammenveranlagung).



Bis Ende 2010 entfällt die Aufnahmegebühr für Rentner. Die Mitgliedsbeiträge sind gestaffelt und liegen zwischen 32 und 240 Euro. Allerdings dürfen die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder Renten der Mitgliedern 13.000 Euro bzw. 26.000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.