Steuerfreiheit in Österreich nutzt Deutschen nichts 

Die Pläne Österreichs, die Erbschaftsteuer zum Juli 2008 abzuschaffen und die Einladung des Österreichischen Kanzlers an deutsche Erben zum Steuernsparen (banktip.de berichtete) hat nun das Bundesfinanzministerium auf den Plan gerufen. Nach Informationen der Financial Times Deutschland (FTD) soll ein 53 Jahre altes Abkommen zwischen beiden Staaten, wonach deutsche Erben den Nachlass wahlweise auch jenseits der Alpen versteuern können, zum Jahresende gekündigt werden.

"Wir wollen verhindern, dass in Österreich ein neues Erbschaftsteuerschlupfloch zum Schaden unseres Landes entsteht", sagte Steuerstaatssekretär Axel Nawrath der FTD. Da die Erbschaftsteuerfreiheit in Österreich erst im Juli 2008 wirksam werden soll, wird bis zu diesem Zeitpunkt auch noch nach der Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens eine Übergangsfrist gelten. Nach Ablauf dieser Frist kann das Ererbte im Ausland nur noch versteuert werden, wenn man bereits mehr als fünf Jahre im Ausland lebt und weder Grund- noch Betriebsvermögen in Deutschland vorhanden sind.

Darüber hinaus dürfen Erben keine Wohnsitze in Deutschland mehr haben und der Erblasser muss seinen deutschen Wohnsitz auch bereits aufgegeben haben. Neben dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich existieren noch weitere solcher Abkommen mit anderen Staaten. Nach Angaben des Finanzministeriums sollen nun sämtliche dieser Abkommen einer umfänglichen Prüfung unterzogen werden.