Steuern: Grundfreibetrag 2015 steigt 

Das Bundeskabinett hat den 10. Existenzminimumbericht veröffentlicht. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 zu erhöhen. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums hervor.

So soll der Grundfreibetrag von derzeit 8.354 Euro um mindestens 118 Euro auf 8.472 Euro im Jahr 2015 und um mindestens 298 Euro auf 8.652 Euro im Jahr 2016 steigen. Der Kinderfreibetrag (derzeit 4.368 Euro) soll um mindestens 144 Euro im Jahr 2015 (4.512 Euro) und um mindestens 240 Euro im Jahr 2016 (4.608 Euro) erhöht werden. Steuerzahler müssen nur Steuern für Einkommen zahlen, die über diesem jährlichen Betrag liegen. Die Bundesregierung entscheidet über die konkrete Erhöhung und legt die gesetzgeberischen Schritte fest.

Der Grundfreibetrag sorgt dafür, den Teil des Erwerbseinkommens, der für das Existenzminimum verwendet wird, nicht zu besteuern. Deshalb untersucht die Bundesregierung mit dem Existenzminimumbericht, wieweit sich die Kosten für den Lebensunterhalt verändert haben. Der Bericht erscheint alle zwei Jahre.

Der Banktip Ratgeber informiert Verbraucher über die Steueränderungen 2015.

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