Die Maßnahmen des Konjunkturpakets II werden neben dem Nachtragshaushalt auch über ein Sondervermögen "Tilgungsfonds" finanziert. Aus diesem wird der Bund 16,9 Milliarden Euro für investive Ausgaben verwenden. Das berichtet das Bundesfinanzministerium.
Grundlage für das Sondervermögen ist ein Gesetz, das gleichzeitig Tilgungsregeln enthält. Mit dem Fonds hat die Bundesregierung nach eignen Angaben ein Werkzeug zur Konjunkturbelebung geschaffen, das es erlaubt, in der Krise rasch zu handeln und die Verbindlichkeiten des Sondervermögens künftig zu tilgen.
Die Gelder des Sondervermögens stehen für die Jahre 2009 und 2010 für die Umsetzung folgender Maßnahmen zur Verfügung:
- 10 Mrd. Euro für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder
- 4 Mrd. Euro für zusätzliche, direkte Bundesinvestitionen
- 1,5 Mrd. Euro für die Kfz-Umweltprämie, auch „Abwrack- oder Verschrottungsprämie“ genannt
- 900 Mio. Euro für die Aufstockung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand
- 500 Mio. Euro für die Forschung und Entwicklung für Mobilität
Zur Tilgung der Verbindlichkeiten des Sondervermögens soll ab 2010 ein Anteil des Bundesbankgewinns verwendet werden. Damit wird eine verlässliche Perspektive zur Tilgung der Verbindlichkeiten des Sondervermögens geschaffen.
Die Bundesregierung behält sich vor, in künftigen Haushaltsjahren zusätzlich zur Verwendung eines Teils des Bundesbankgewinns in wirtschaftlich günstigen Zeiten einen noch festzusetzenden Teil der konjunkturell bedingten Steuermehreinnahmen des Bundes zusätzlich zur Tilgung der Verbindlichkeiten des Sondervermögens einzusetzen.