Rechtsschutzversicherung: Wer ist versichert? 

Die Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige kann von jedem abgeschlossen werden, der weder eine selbständige noch freiberufliche Tätigkeit ausübt. Maßgeblich ist jedoch nicht die Tätigkeit an sich sondern der erwirtschaftete Jahresumsatz. Hierbei setzen die Versicherer Obergrenzen die zwischen 6.000 und knapp 20.000 Euro liegen. Auch ein Angestellter, der Nebeneinkünfte als Selbstständiger erzielt, kann somit als selbständig gelten.

Der Versicherungsschutz für Selbständige ist zwar nur unwesentlich teurer. Der Berufs-Rechtsschutz kann bei Selbständigen jedoch ausgeschlossen sein oder muss dann zusätzlich versichert werden. Für den Angestellten würde dies bedeuten, dass er aufgrund seiner Nebentätigkeit keinen Rechtsschutz mehr für seine hauptberufliche Tätigkeit genießt. Aufschluss liefern auch hier die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.

Entscheidet man sich nicht ausdrücklich für einen Single-Tarif, sind auch der Lebenspartner und die minderjährigen Kinder mitversichert. Hierbei spielt es keine Rolle, ob man mit dem Lebenspartner verheiratet ist oder nicht. Volljährige Kinder sind solange mitversichert bis sie eine auf Dauer angelegte bezahlte berufliche Tätigkeit ausüben.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zwar grundsätzlich wenn der erste (oder einmalige) Betrag an die Versicherung überwiesen wurde. In den Versicherungsbedingungen finden sich aber häufig Regelungen, nach denen der Versicherungsschutz erst eine gewisse Zeit nach Vertragsbeginn einsetzt. Damit wollen die Versicherer Fälle ausschließen, in denen jemand bereits in Schwierigkeiten ist und nur nach einem Finanzier für den unmittelbar bevorstehenden Rechtsstreit sucht. Die Dauer der Karenzzeit beträgt meist 3 Monate, in einigen Fällen ist sie auch länger. Bei scheidungsrechtlichen Angelegenheiten muss der Versicherungsnehmer z.B. mit einer Ausschlussfrist von bis zu drei Jahren rechnen, falls er überhaupt einen Versicherer findet, der bei Scheidungssachen einspringt.

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