Krankenversicherer händigen Interessenten seit dem 1. Januar 2016 ein neues Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Es soll über die verschiedenen Prinzipien der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung aufklären, so die BaFin in Berlin.
Die Überarbeitung war nötig, da am 1. Januar auch die Vorschriften des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen in Kraft getreten sind, so die BaFin.
Verbraucher kennen oftmals nicht den Unterschied zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Während in der gesetzlichen Krankenkasse das Solidaritätsprinzip herrscht, ist in der privaten Krankenversicherung für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu leisten. Dies wird jetzt ausführlich in der Informationsschrift erklärt.
In der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Alter und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie nach dem abgeschlossenen Tarif. Für alle vor dem 1. Januar 2009 privat Krankenversicherten gelten Sonderregelungen.
Der Empfang dieser Neufassung des Informationsblattes Krankenversicherung muss vom Verbraucher bestätigt werden.
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