Bootshaftpflicht im Ausland oft vorgeschrieben 

Für Bootsreisen ins europäische Ausland ist eine Bootshaftpflichtversicherung oftmals Pflicht. Während in Deutschland keine Bootsversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht in Belgien, Italien, Kroatien, Spanien, Ungarn, den Niederlanden und in der Schweiz eine Versicherungspflicht. Die Bootshaftpflicht deckt Schäden ab, die mit dem in der Versicherung bezeichneten Boot verursacht wurden.

Für Auslandsreisen mit dem Boot kann man bei seiner Versicherung die so genannte "blaue Karte", die Auslandsbestätigung der Haftpflichtversicherung, anfordern. Vor Reiseantritt ist die Gültigkeit der "blauen Karte" zu prüfen, da sie nur für die Dauer von einem Jahr ausgestellt wird.

Allerdings unterscheiden sich die Anforderungen an die Haftpflichtversicherung für Boote in den verschiedenen Ländern im Detail. In Spanien sind Boote ab sechs Meter Länge versicherungspflichtig, in den Niederlande dagegen die so genannten "schnellen Boote", die schneller als 20 Stundenkilometer fahren. In einigen Ländern sind sogar Mindestdeckungssummen für die Haftpflicht vorgegeben. In Italien liegt die Vorgabe bei 775.000 Euro pro Schaden.

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