Versicherungen fürs Boot 

Eine Seefahrt, die ist lustig, heißt es im Volksmund. Doch bei einem Unfall wird aus dem Urlaubsspaß schnell bitterer Ernst. Personenschäden im Sportbootsbereich sind zwar selten, dennoch kann ein Bootsunfall sehr teuer werden. Daher sollten man sein Boot bzw. seine Bootsreise absichern. Banktip.de sagt Ihnen, welche Versicherungen für Bootseigentümer und für Bootscharterer sinnvoll sind und was man im Schadensfall tun sollte.

Haftpflicht fürs Boot

Im Grunde genommen sind Bootsversicherungen mit Autoversicherungen vergleichbar. Die Haftpflicht deckt verursachte Schäden an anderen Booten ab, die Kasko kommt für Schäden am eigenen Boot auf. Generell gilt, dass eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge, die nicht mit Motoren oder Segeln angetrieben werden, über die private Haftpflicht versichert sind. Für Ruder- und Paddelboote, Kanus und Surfbretter muss also keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Für größere Boote oder Yachten ist eine Bootsversicherung in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Abschluss einer Bootshaftpflicht ist zu empfehlen, da es gerade auf viel befahrenen Gewässern häufiger zu Unfällen kommt.

Bootshaftpflicht im Ausland

In einigen europäischen Ländern, wie in Belgien, Italien, Kroatien, Niederlande, der Schweiz, Spanien und Ungarn, ist ein Versicherungsschutz für Boote Pflicht. Die meisten Versicherer unterscheiden nach Fahrgebieten wie Binnengewässer, Ost- und Nordsee, Europa usw. Die Globetrotter unter den Bootsführern müssen beachten, dass sie sich eine spezielle Versicherungssbestätigung für das Ausland (blaue Karte) ausstellen lassen. In der Regel wird die blaue Karte mit dem Versicherungsschein übersandt. Ansonsten sollte man seinen Versicherer auf diese Karte ansprechen. Vor Reiseantritt sollte man unbedingt noch einen prüfenden Blick auf die blaue Karte werfen, da sie nur für ein Jahr ausgestellt wird. Bei fehlender Versicherung können im Ausland Bußgelder verhängt oder das Boot beschlagnahmt werden.

Was Sie beim Abschluss einer Bootshaftpflicht beachten sollten

Wer mit einem Boot anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt. Die Haftpflicht deckt nur Schäden, die man mit dem eigenen Boot verursacht hat. Die Versicherungssumme ist im Allgemeinen frei wählbar, sollte aber mindestens 5 Millionen Euro betragen. Für Großyachten und schnelle Motorboote empfiehlt der Bund der Versicherten sogar eine Versicherungssumme von 15 Millionen Euro. Darüber hinaus sollten Schäden durch fremde Skipper und Crew-Mitglieder abgesichert sein. Manche Versicherer übernehmen auch die Reparaturkosten für Stege und Bojen.

 

 

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