Neuer Ratgeber: Was tun bei Doppelversicherung? 

Unzählige Brautpaare schlossen am 9.9.09 den Bund fürs Leben. Doch im neuen gemeinsamen Hausstand sind oft nicht nur Zuckerdose oder Waschmaschine doppelt vorhanden, sondern auch so manche Versicherung. Eine Doppelversicherung ist teuer und kompliziert die Abwicklung im Schadensfall.

In der Regel reicht ein Telefongespräch mit den betroffenen Versicherern. Diese klären dann, welcher Versicherungsvertrag zuletzt geschlossen wurde und heben ihn auf. Diese Aufhebung geschieht rückwirkend zum Beginn der Doppelversicherung. Bei Ehepaaren also zum Datum der Eheschließung.

Dieses Verfahren gilt natürlich auch für eheähnliche Partnerschaften. Wer schon länger zusammenlebt, kann ebenfalls eine Doppelversicherung auf diese Weise beenden. Nur tritt die Aufhebung dann rückwirkend zur letzten Beitragsfälligkeit in Kraft. Zuviel gezahlte Beiträge erstattet der Versicherer zurück.

Alles wissenswerte zum Thema "Doppelversicherung" steht im neuen banktip-Ratgeber: "Was tun bei Doppelversicherung?"

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