Ende Oktober soll die geplante Massenimpfung gegen die Schweinegrippe in Deutschland beginnen. Dabei soll es keine Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten, berichtet die Zeitschrift "Capital".
Schon im Frühjar hatten die PKV-Anbieter zusagt, dass sie sich gemäß ihrem Versichertenanteil an den Kosten der Schweinegrippe-Impfungen beteiligen werden. Das Geld soll zunächst in einen Fonds fließen und wird dann auf die Bundesländer verteilt. Die Länder entscheiden jeweils über die genauen Modalitäten wie die Organisation der Impfung, die Finanzierung und die Verteilung des Impfstoffs.
Bei der Impfung sollen zunächst Schwangere, chronisch Kranke und Mitarbeiter im Gesundheitswesen, bei der Polizei und der Feuerwehr immunisiert werden, schreibt "Capital". Sieht die Impfvereinbarung in einem Bundesland vor, dass die Impfung in der Hand des öffentlichen Dienstes liegt, kann man sich nicht ohne Weiteres bei einem niedergelassenen Arzt impfen lassen. Das ist laut Impfvereinbarung dann nur bei berechtigten Vertragsärzten möglich.
Sind in einem Bundesland die niedergelassenen Ärzte in die Impfaktion einbezogen, können sich die Versicherten auch bei diesen impfen lassen. Die Ärzte dürfen den Privatpatienten in diesem Fall keine Rechnung ausstellen.
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