Ein betrunkener Pirat baut einen Unfall, eine Mumie stiehlt die Brieftasche. An Halloween ist einiges anders. Banktip erklärt, wie die Versicherer damit umgehen.
Am 31. Oktober wird Halloween gefeiert. Da es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag handelt, werden die meisten Partys in Deutschland wohl am 2. November stattfinden. Doch egal an welchem Tag Versicherte feiern oder als was sie sich verkleiden: Die Regeln der Versicherer bleiben bestehen.
Wer betrunken Auto fährt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Aber nicht nur Alkohol kann zum Problem werden. Wird das Halloweenkostüm zur Sicht- oder Hörbehinderung, kann die Versicherung dies als grobe Fahrlässigkeit deuten. Sie kann die Leistung kürzen. Banktip erklärt mehr zum Thema Halloween im Ratgeber "Halloween: Versicherte Piraten und diebische Mumien".
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