Zulage nur bei eigener Riester-Rente 

Nur wer selbst in eine Riester-Rente einzahlt, bekommt die staatlichen Zulagen. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) auch für mittelbar zulageberechtigte Ehepartner (Az.: X R 33/07).

Mittelbar zulageberechtigte Ehepartner sind solche, die entweder nicht selbst sozialversicherungspflichtig arbeiten, oder die beispielsweise freiberuflich tätig sind. Nur wenn der Partner in die Sozialversicherung einzahlt und darüber zulageberechtigt ist, können auch sie die staatliche Riesterförderung bekommen.

Dies gilt nach dem Urteil des BFH jedoch nur dann, wenn der mittelbar zulageberechtigte Ehepartner selbst einen Altersvorsorgevertrag abschließt. Das Bestehen einer eigenen betrieblichen Altersversorgung reicht nicht aus.

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