Krankenkassen: Streit um Wahltarife 

Dürfen Gesundheitsfonds dürfen auch Krankenkassen ihren Mitgliedern Angebote machen, die über ihren Leistungskatalog hinausgehen.

In Wahltarifen dürfen sie Einzelzimmer im Krankenhaus anbieten oder Beitragsrückerstattungen. Im Unterschied zu den privaten Versicherern fordern die Krankenkassen von ihren Versicherten dafür keinen Gesundheitscheck. Die privaten Krankenversicherer sehen Krankenzusatzversicherungen als einen Wachstumsmarkt.

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