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Einlagensicherungsfonds ausländischer Banken 


Ausländische Bankinstitute mit Hauptsitz in Deutschland

Hat ein Geldinstitut eine Zweigstelle in einem anderen Staat, gelten die Regelungen zur Einlagensicherung des Landes in dem sich der Hauptsitz befindet. Die Höhe der Einlagensicherung ist entsprechend des Sicherungssystems des jeweiligen Landes geregelt. Wird stattdessen eine neue Bank in einem anderen Staat gegründet, hat diese ihren Hauptsitz in diesem Land. Es ist nicht von Bedeutung, dass es sich um ein Tochter-Unternehmen eines Bankinstitutes handelt, es gilt die Einlagensicherung dieses Staates.

Erkundigen Sie sich in jedem Fall über den Hauptsitz der Bank. Das gilt auch, wenn Sie Einlagen bei einem ausländischen Bankinstitut haben, welches ausschließlich über das Internet (Post und Telefon) tätig ist bzw. bei solch einer Bank Ihr Geld anlegen möchten. 

Einlagensicherungsfonds nach EU-Recht

Nach EU-Recht gibt es keine vollständige Absicherung der Guthaben durch die so genannten Einlagensicherungssysteme. Diese ist in den EU-Mitgliedsländern unterschiedlich geregelt. Die genaue Bezeichnung ist von Land zu Land unterschiedlich (z.B. Einlagensicherungsfonds, Garantiefonds, Entschädigungseinrichtung). Damit Sie als Anleger geschützt sind, gibt es in der EU eine gesetzlich vorgeschriebene Richtlinie. Diese sieht eine Mindesteinlagensicherung und die Pflichtmitgliedschaft aller Kreditinstitute in Einlagensicherungssystemen vor, für deren Errichtung jeder Mitgliedstaat zu sorgen hat.

Jedes einzelne EU-Land kann eine Begrenzung der Sicherung auf 90 Prozent des Einlagevolumens vornehmen und einen Betrag von bis zu 20.000 Euro abdecken. (Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie). Jeder EU-Staat kann darüber entscheiden, ob es einen höheren Schutz der Einlagensicherung von Anlegern anbietet. Wer sein Geld außerhalb der EU anlegen möchte, sollte sich vorher über das System der Einlagensicherung in diesem Land sachkundig informieren.

Die nachfolgende Tabelle soll Ihnen einen kleinen Überblick über die Einlagensicherung wichtiger europäischer und ausländischer Staaten verschaffen:

Europäische Staaten Garantierter Betrag
in Prozent der Einlage
Garantierter Betrag
in Euro
Belgien 100 % 20.000,00
Dänemark 100 % 40.000,00
Finnland 100 % 25.000,00
Frankreich 100 % 70.000,00
Griechenland 100 % 20.000,00
Großbritannien 90 % 22.222,00
Irland 90 % 20.000,00
Italien 100 % 103.291,38
Luxemburg 90 % 20.000,00
Niederlande 100 % 20.000,00
Österreich 100 % 20.000,00
Portugal 100 % 33.750,00
Schweden 100 % 25.000,00
Spanien 100 %  

20.000,00

 



Nicht-europäische Staaten Garantierter Betrag in Landeswährung
Japan 10.000.000 JPY
Schweiz 30.000 SFR
Kanada 60.000 CAD
USA 100.000 USD

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