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Höhe der Einlagensicherung 

Freiwillige Sicherung übersteigt gesetzliche Vorgaben

Die freiwilligen Sicherungsmittel der Institute, wie der Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken oder die Sicherungseinrichtung der Volks- und Raiffeisenbanken, gehen über den Basisschutz hinaus und erstatten dem Anleger im Sicherungsfall den Teil, der von der EdB nicht gedeckt ist. Wie hoch dieser erweiterte Schutz ist, hängt von der jeweiligen Sicherungseinrichtung ab.

Einlagensicherung Was wird gesichert? Höhe der Sicherung
Einlagensicherungsfonds des VÖB Sparguthaben, Sichteinlagen, Termingelder sowie auf den Namen lautende Schuldverschreibungen, ausgeschlossen sind z.B. Inhaberschuldverschreibungen zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung
Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe alle Ansprüche, insbesondere aus Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie aus verbrieften Forderungen zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung
Sicherungseinrichtung des BVR alle Kundeneinlagen sowie von angeschlossenen Banken ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen im Besitz von Kunden zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung
Bausparkassen-
Einlagensicherungsfonds
Bauspareinlagen und alle übrigen Spareinlagen Bauspareinlagen in unbegrenzter Höhe, alle übrigen Spareinlagen bis zu 250.000,- Euro pro Anleger
EdW - Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandels-
unternehmen
Verbindlichkeiten der angeschlossenen Unternehmen aus Wertpapiergeschäften 90% der Forderungen, höchstens 20.000 EUR
Einlagensicherungsfonds des BDB alle Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen, ausgeschlossen sind z.B. Inhaberschuldverschreibungen 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank



Die Höhe der Einlagensicherung beim entsprechenden Fonds des Bundesverbandes Deutscher Banken richtet sich nach der Höhe des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Dreißig Prozent dieser Summe garantiert ein Institut jedem Anleger im Schadensfall, wenn es dem Einlagensicherungsfonds angehört.

Die Sicherungsgrenze ist demnach beim BDB nicht für alle Institute gleich hoch, da das haftende Eigenkapital von Bank zu Bank unterschiedlich ist und sich auch von Jahr zu Jahr verändern kann. Eine Pflicht der Banken, ihre Kunden über Veränderungen bei der Höhe der Sicherungsgrenze zu unterrichten, gibt es nicht (Ausnahme: Die Sicherungsgrenze liegt unter den Einlagen eines Kunden. Er muss dann informiert werden).

Mindesteigenkapital beträgt 5 Mio. Euro

Da es nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) jedoch ein vorgeschriebenes Mindesteigenkapital gibt, ist es eher unwahrscheinlich, dass die Sicherungsgrenze in einen für Normal-Anleger kritischen Bereich fällt. Für Kreditinstitute, die das Geschäft mit Einlagen betreiben, beträgt das Mindesteigenkapital 5 Mio. Euro, so dass die minimale Sicherungsgrenze beim Einlagensicherungsfonds des BDB bei 1,5 Mio. Euro pro Anleger liegt. Real sind die Sicherungsgrenzen bei den Kreditinstituten jedoch derzeit weitaus höher und bewegen sich meist im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich pro Anleger. Und soviel dürfte der durchschnittliche Privatanleger wohl kaum auf seinem Sparbuch oder Tagesgeldkonto gebunkert haben.

Wenn eine Bank aus dem Sicherungssystem ausscheidet, genießt der Anleger für das bis dahin angelegte Geld Bestandsschutz. Bis zur Fälligkeit der Anlage bzw. bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin bleibt das Geld in Höhe der zuletzt festgestellten Sicherungsgrenze erhalten. Im Gegensatz zu bloßen Veränderungen bei der Sicherungshöhe muss die Bank hier ihren Kunden mitteilen, wenn sie aus dem Einlagensicherungsfonds ausscheidet.

Wertpapiere selbst fallen nicht unter die Einlagensicherung der Banken. Wertpapiere werden von den Banken nur verwaltet und können im Insolvenzfall an den Eigentümer, den Bankkunden, herausgegeben werden. Die Insolvenz einer Bank hat auf den Wert von Aktien in der Regel keinen Einfluss - es sei denn, es handelt sich um die Aktie der Bank selbst. Dann greift jedoch kein Einlagensicherungsschutz, da das Kapitalmarktrisiko, dass jedem Investment in Wertpapiere anhaftet, nicht gesichert wird. 

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