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"Black Friday": Online-Angebote genau prüfen 

Rabattjäger sollten heute am sogenannten "Black Friday" die Sonderangebote im Internet besonders kritisch prüfen, rät die Verbraucherzentrale Sachsen. Preisnachlässe, die auf unverbindlichen Empfehlungen der Hersteller beruhen, sind nicht automatisch Schnäppchen.

Der "Black Friday" wird in den USA einen Tag nach dem amerikanischen Erntedankfest zelebriert. Ladengeschäfte und Online-Handel versetzen an diesem Tag ihre Kunden mit Rabatten in einen regelrechten Kaufrausch.

Seit einigen Jahren – vor allem online – gibt es diese Rabattschlacht, die sogar einige Tage über den "Black Friday" hinausgeht, auch bei uns in Deutschland. Verbraucher sollten sich vor dem Kauf Vergleichsangebote ansehen. Nur so kann man prüfen, ob es tatsächlich Schnäppchen sind.

Noch wichtiger ist jedoch, nicht nur den Preis zu sehen, sondern auch, welcher Anbieter dahinter steckt. Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor Fake-Shops – Betrügern im Netz. "Ob ein Anbieter seriös ist, prüft man am besten durch die Artikelbeschreibungen sowie Versand- und Lieferbedingungen. Zudem ist es wichtig, sichere Zahlungsmethoden und Passwörter zu wählen und zu schauen, ob Informationen zu Gewährleistungs- und Garantiebedingungen sowie Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberechten vorhanden sind", rät Verbraucherschützerin Anne-Katrin Wiesemann.

Was noch beim Online-Einkauf zu beachten ist:

• Der Vertrag kann grundsätzlich 14 Tage widerrufen werden. Vorher jedoch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anschauen. Nur, wenn der Händler es erlaubt, dann kann die Ware einfach zurück gesendet werden und gilt als Widerruf. Ansonsten muss der Käufer dies dem Händler gegenüber ausdrücklich erklären, am besten schriftlich.

• Bei Rabattaktionen kann ein Umtausch nach Ablauf der Widerrufsfrist ausgeschlossen werden, sofern die Ware mangelfrei ist.

Überraschungen im Kleingedruckten, untergeschobene Verträge, unberechtigte Inkasso-Forderungen: Enttäuschte Online-Verbraucher haben bis zum 31. Dezember 2015 die Chance, ein verbraucherunfreundliches Unternehmen oder Anbieter für den Negativpreis „Prellbock 2015“ zu nominieren. Entweder auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale Sachsen oder in einer Beratungsstelle.

Foto: ©Banktip

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