Unbenanntes Dokument

Der schlimmste Fall kann immer eintreten 

Ein "worst-case"-Szenario bedeutet keine Mindestrendite. Zu diesem Urteil gelangte laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) das Oberlandesgericht Köln (Az.: 20 U 48/13).

In dem konkreten Fall klagte ein Anleger. Dieser schloss eine fondsgebundene Lebens­versicherung ab. Die Fonds gehörten zu einer britischen Kapitallebensversicherung und einer US-amerikanischen Risikolebensversicherung. Der Anleger klagte nun gegen seine Berater, da diese ihn fehlerhaft beraten hätten.

Das Gericht urteilte laut dem VZBV nun gegen den Anleger. Eine fehlerhafte Beratung habe nicht vorgelegen. Der Begriff "worst-case" (deutsch: im schlimmsten Fall) sei nicht als "garantieartige Zusage zu verstehen, nach der ein Verlust nicht eintreten könne." Vielmehr handele es sich dabei um eine Prognose. Weiterhin habe der Berater die Broschüre der Anlage mit dem Kläger komplett durchgesprochen. Die Aussage des Klägers, dass das Risiko verharmlost und nicht ausreichend erklärt wurde, konnte das Gericht nicht überzeugen.

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen und die
individuell passende
Finanzierung für
Ihren Wohntraum

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Wer bei der Auswahl seiner Kreditkarte auf versteckte Gebühren und überflüssige Extraleistungen achtet, spart später viel Geld.
Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!