Insolvenzrecht: Sanieren statt abwickeln 

Bei einer Insolvenz geht es demnächst stärker als bisher um ein Überleben des Unternehmens als um dessen Abwicklung. Das sieht das neue Insolvenzrecht vor, das am 1. März 2012 gilt. das Unternehmen soll auch in der Insolvenz weiter arbeiten können. Außerdem bekommen die Gläubiger mehr Einfluss im Insolvenzferfahren.

Der Insolvenz haftet etwas Endgültiges an. Am Ende einer gescheiterten Geschäftsidee kommen Büroeinrichtung und Produktionsmaschinen unter den Hammer. Dieses Bild verbindet sich mit der Insolvenz, volkstümlich "Pleite" genannt. Dabei könnte eine Insolvenz auch für einen Neubeginn stehen. Auch das deutsche Insolvenzrecht orientiert sich ab dem 1. März 2012 stärker als vorher am Neubeginn.

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Deutsches Insolvenzrecht sanierungsfeindlich

Das deutsche Insolvenzrecht galt bisher gerade bei ausländischen Investoren als sanierungsfeindlich. Nach Angaben der Bundesregierung sehen ausländische Investoren im deutschen Insolvenzrecht vor allem folgende Mängel:

  • Ablauf des Insolvenzverfahrens für Schuldner und Gläubiger gleichermaßen schlecht planbar.
  • Unternehmen haben kaum Einfluss auf die Wahl des Insolvenzverwalters.
  • Einzelne Gläubiger können durch Rechtsmittel das Insolvenzverfahren verzögern.
  • Gerichte entziehen dem Schuldner zu voreilig das Recht auf Eigenverwaltung. Damit kann er sein Geschäft nicht weiterführen.

Insolvenzrecht soll Arbeit erhalten und Gläubiger zufrieden stellen

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) soll zwei Ziele verfolgen. Überlebensfähige Unternehmensteile und Arbeitsplätze sollen schneller gerettet werden können. Gleichzeitig soll der Ausgleich für Gläubiger verbessert werden. 

Der Gesetzgeber hat im neuen ESUG eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Zur Rettung des Unternehmens beziehungsweise der Arbeitsplätze

  • beschleunigt das ESUG das Insolvenzverfahren,
  • erleichtert das ESUG das Weiterführen des Geschäftsbetriebs während der Insolvenz,

Die Interessen der Gläubiger stärkt das Insolvenzrecht mit den folgenden Maßnahmen:

  • Gläubiger können Forderungen an das Unternehmen in Unternehmensanteile umwandeln. Sie werden damit zu Teilhabern.
  • Bei größeren Insolvenzfällen soll ein Gläubigerausschuss die Interessen der Gläubiger bündeln und im Insolvenzverfahren vertreten.

Schuldner und Gläubiger bekommen im Insolvenzverfahren großen Einfluss auf Personalfragen. Schließlich kommt dem Insolvenzverwalter im Verfahren eine besondere Bedeutung zu. Den Isolvenzverwalter darf in der Regel der Gläubigerausschuss bestimmen.

 

 

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