Kritik am neuen Insolvenzrecht 

Kritik am neuen Insolvenzrecht entzündet sich vor allem an der neuen Stellung des Insolvenzverwalters. Wer Schuldner und Gläubiger bei der Auswahl des Insolvenzverwalters mitbestimmen lässt, macht den Bock zum Gärtner, meinen einige Kritiker.

Das neue Insolvenzrecht in Deutschland opfere das hohe Gut der Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters auf dem Altar der Mitbestimmung, kommentiert der Rechtsanwalt Professor Jens M. Schmittmann das Inkrafttreten weiter Teile des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG). Der Dekan des Fachbereichs Wirtschaftsrecht an der privaten Hochschule FOM kritisiert vor allem den Einfluss der Großgläubiger im vorläufigen Gläubigerausschuss.

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Wenn Banken, Sozialversicherungsträger und Finanzämter sich einen Insolvenzverwalter aussuchen könnten, fehle diesem die erforderliche Objektivität: Ein Verwalter müsse für alle Gläubiger handeln. Er müsse auch Sicherungsrechte der Banken kritisch hinterfragen und Erstattungsansprüche gegen den Fiskus geltend machen können. Dies sieht Schmittmann nicht gewährleistet, wenn diese Großgläubiger den Insolvenzverwalter auswählen. 

Ein weiterer Kritikpunkt: Von den Änderungen durch das ESUG profitierten nur mittelgroße und große Unternehmen, erklärt Schmittmann. Bei alltäglichen Verfahren über das Vermögen des Bäckers an der Ecke oder eines Kfz-Meisters bleibe allerdings alles unverändert.

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