Sicherheiten und Rückzahlung von Ratenkrediten 

Die Banken verlangen verschiedene Sicherheiten

Die Kreditinstitute verlangen neben den zu erbringenden Nachweisen zur Kreditwürdigkeit je nach Verwendungszweck, Kredithöhe oder Bonität des Kreditantragsstellers noch zusätzliche Sicherheiten. Jeder, der Ratenkredite bei einer Bank oder Sparkasse beantragen möchte, sollte sich zunächst danach erkundigen, welche Sicherheiten und Unterlagen dieses Institut für die Gewährung eines Darlehens fordert. In den meisten Fällen benötigt das Institut:

  • Eine Selbstauskunft bei der Schufa
  • Die Vorlage des Personalausweises
  • Die Vorlage Ihrer letzten zwei bis drei Gehaltsabrechnungen (Voraussetzung: Arbeitsverhältnis von sechs bis zwölf Monaten)
  • Eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (nur für EU-Ausländer)
  • ggf. den Nachweis, dass man sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und nicht in einer Ausbildung befindet.

Bei einer Autofinanzierung wird zur Sicherheit in den meisten Fällen die Hinterlegung des KFZ-Briefes verlangt. Dem Brief erhält man nach Tilgung des Darlehens von der Bank wieder zurück. Bei einem Anschaffungsdarlehen fordern einigen Kreditinstitute das Abtreten von Einkünften.

Abtretung zur Sicherung von Ansprüchen nötig

Diese Maßnahme dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche der Bank aus dem Kreditvertrag und ist auf die Höhe des Kreditbetrages zuzüglich 20 Prozent für eventuell entstehende Kosten sowie für die durch Zahlungsverzug verursachten Belastungen begrenzt. Bei anderen Anschaffungen kann die Bank oder Sparkasse gegebenenfalls eine Bürgschaft verlangen. Durch eine Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter bei eventueller Zahlungsunfähigkeit des Gläubigers für die offene Darlehenssumme einzuspringen.

In bestimmten Fällen fordert das Kreditinstitut vom Antragsteller auch eine Restschuldversicherung (RSV). Eine solche bietet eine günstige Absicherung des Ratenkredits bei Tod oder Krankheit des versicherten Kreditnehmers durch Zahlung einer Einmalprämie. Die RSV wird mitfinanziert und ist daher in den monatlichen Ratenzahlungen für den Kredit enthalten. Im Versicherungsfall übernimmt die RSV vertragsgemäß die Restzahlung des Kredits oder die Weiterzahlung der monatlichen Raten.

Im Todesfall werden alle noch fälligen Raten auf einmal übernommen. Manche Kreditinstitute bestehen auf eine Restschuldversicherung beim Abschluss eines Ratenkreditvertrags. In diesem Fall sind beide Verträge miteinander verbunden und der Kreditnehmer tritt sämtliche Ansprüche aus der Versicherung an das Kreditinstitut ab. Die Restschuldversicherung ist nichts anderes als eine Risikolebensversicherung, die im Falle von Krankheit oder Tod die dann noch fälligen Raten übernimmt. Die Kosten einer Restschuldversicherung müssen immer im Kreditvertrag mit angegeben werden. 

Die Rückzahlung den Ratenkredites

Nach erfolgter Auszahlung des Ratenkredites muss der Kreditnehmer den gewährten Geldbetrag zurückzahlen. Dies geschieht in Raten während der vereinbarten Kreditlaufzeit. Die Raten werden monatlich eingezogen und setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Zins- und Tilgungsanteil. Der Zinsanteil trägt die monatlich anfallenden Zinsen für den Ratenkredit, während der Tilgungsanteil den Ratenkredit selbst monatlich zurückführt.

Durch die Tilgung wird der Kreditbetrag jeden Monat reduziert, bis er am Ende der Kreditlaufzeit bei Null angelangt ist. Bei den meisten Ratenkrediten ist die Kreditrate über die gesamte Laufzeit hinweg konstant, d.h. der Kreditnehmer muss für seinen Ratenkredit immer die gleiche Rate zahlen. Gerät der Kreditnehmer - auch unverschuldet - mit der Rückzahlung eines Kredits in Verzug, können hohe Rückzahlungsverpflichtungen die wirtschaftliche Existenz ernsthaft gefährden.

Wichtig: Sie können jeden abgeschlossenen Kreditvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung gemäß §§ 495, 355 BGB schriftlich widerrufen. Hat der Kreditgeber über die Widerrufsmöglichkeit nicht ausdrücklich belehrt, kann man auch noch nach Ablauf der zwei Wochen widerrufen. Nutzen Sie diese Frist, um in Ruhe den Kreditantrag noch einmal zu überdenken und scheuen Sie auch einen eventuellen Widerruf nicht.

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