Außergerichtliche Möglichkeiten 

Außergerichtliche Möglichkeiten

Wer eine Klärung nicht über ein Gericht abwickeln möchte, kann auch einen Anwalt zu Rate ziehen. Dies sollte sofort nach Ablauf der 30-tägigen Frist geschehen, indem Sie dem Anwalt alle Informationen übermitteln. Daraufhin wird dann ihr Anwalt Kontakt mit dem Schuldner aufnehmen. Meist endet diese Korrespondenz mit einer Vereinbarung zu Ratenzahlungen.

Dabei sollten die Höhe der monatliche Zahlungen und des Zinssatzes, mögliche Übereignungen als Sicherheit (wie Immobilien) oder Ansprüche verhandelt werden. Ist der Schuldner danach immer noch nicht in Stande die außenstehenden Rechnungen zu begleichen, fordert der Anwalt ein notarielles Schuldbekenntnis ein. Bringt dies auch keinen Erfolg, bleibt Ihnen nur die Maßnahme, den gerichtlichen Weg bis hin zur Zwangsvollstreckung einzuschlagen.

Inkasso-Unternehmen

Weiterhin besteht die Möglichkeit ein Inkasso-Unternehmen für Ihre fälligen Zahlungen zu beauftragen, die ihre Interessen vertreten werden. Dazu wird meist ein Anwalt von diesen Unternehmen eingeschaltet, deren Kosten Sie jedoch auch decken müssen. Der direkte Weg zu einem Anwalt Ihrer Wahl wäre dann kostengünstiger. Eine andere Variante besteht darin, dass Sie Ihre Forderungen an ein Inkasso-Büro abtreten, dabei stehen Ihnen dann aber nur noch maximal 15 Prozent des der verhandelten Summe zu.

Haben Sie sich entschlossen, ein derartiges Unternehmen zu beauftragen, können Sie sich an den Bundesverband deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. wenden, indem sich seriöse Unternehmen zusammen geschlossen haben, die Ihnen in Ihrer Nähe die geeigneten Adressen zukommen lassen.

Factoring

Falls man sich schon im Vorfeld gegen Zahlungsausfälle absichern möchte und auf Mahnverfahren oder einen Anwalt verzichten möchte, dann kann man seine offenen Forderungen an sogenannte Factoringgesellschaften verkaufen. Durch einen entsprechenden Vertrag übernehmen dann diese Unternehmen das Ausfallrisiko und die Verwaltung des Mahnverfahrens. Für den Verkauf Ihrer Forderungen werden davon 70 bis 90 Prozent für Sie gutgeschrieben, wobei für Sie jedoch für Dienstleistungen und Zinsen zusätzliche Kosten entstehen. Ein solcher Weg ist aber nur wirtschaftlich starken Unternehmen zu empfehlen.

Mittlerweile sind dem Deutschen Factoring-Verband 20 Unternehmen angeschlossen. Nähere Informationen und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme erhalten Sie auf der Homepage des Verbandes unter www.factoring.de.
(März 2004)

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