Besteuerung der Alterseinkünfte für kommende Rentner 

Besteuerung der Alterseinkünfte für kommende Rentner

Für Rentner bedeutet das Gesetz, dass sie im Verlauf der nächsten 35 Jahren immer mehr Steuern auf ihre Renteneinnahmen zahlen müssen. Ebenso, wie bei der Regelung der Steuerentlastung bei den Rentenbeiträgen, müssen auch Selbständige ihre Einkünfte versteuern. Zu diesen Alterseinkünften zählen die gesetzliche Rente, Betriebsrente oder sonstige private Vorsorgemaßnahmen. Renten werden nun ab 2005 mit 50 Prozent versteuert, wobei die Steigerung bis zu dem Jahr 2020 80 Prozent und 2040 100 Prozent erreichen wird.

Durch einen Kompromiss mit der Union einigte man sich darauf, dass die Auszahlungen von Kapitallebensversicherungen nur zur Hälfte besteuert werden. Jedoch wird dabei voraussgesetzt, dass sie eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben und deren Erträge erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Allerdings wurde ein Freibetrag eingerichtet, welcher speziell Rentner mit geringem und durchschnittlichen Einkommen zu Gute kommt. Dieser beträgt für Alleinstehende 7.664 Euro sowie für Ehepaare 15.328 Euro pro Jahr. So bezahlen diejenigen Rentner keine Steuern, die ein jährliches Bruttoeinkommen von einer Höhe bis zu 18.665 Euro haben. Für die Berechnung der steuerlichen Abgaben werden außer der gesetzlichen oder der betrieblichen Rente auch Einnahmen, wie Miete oder andere Einkunftsarten relevant sein. Letztendlich werden besserverdienende Rentner benachteiligt sein, die außerdem über zusätzliche Einkommensarten verfügen.

Anhand von Beispielen werden hier die Veränderungen verdeutlicht: Hierbei werden nur alleinstehende Rentner betrachtet, bei verheirateten Paaren würden sich die Beträge pauschal verdoppeln.

Renteneintritt Alleinstehend 1000 Euro Brutto/Monat Alleinstehend 2000 Euro Brutto/Monat Alleinstehend 4000 Euro BruttoMonat
2005      
Jahresbrutto 12.000 Euro 24.000 Euro 48.000 Euro
50 % Besteuerung 6.000 Euro 12.000 Euro 24.000 Euro
minus 9% Kranken- u.
Pflegeversicherung
1.080 Euro 2.160 Euro 4.320 Euro
steuerpflichtig 4.920 Euro 9.840 Euro 19.680 Euro
minus Freibetrag 7.664 Euro 7.664 Euro 7.664 Euro
steuerpflichtiges Einkommen/Jahr 0 Euro 2.176 Euro 12.016 Euro
2020      
Jahresbrutto 12.000 Euro 24.000 Euro 48.000 Euro
80 % Besteuerung 9.600 Euro 19.200 Euro 38.400 Euro
minus 9% Kranken- u.
Pflegeversicherung
1.080 Euro 2.160 Euro 4.320 Euro
steuerpflichtig 8.520 Euro 17.040 Euro 34.080 Euro
minus Freibetrag 7.664 Euro 7.664 Euro 7.664 Euro
steuerpflichtiges Einkommen/Jahr 856 Euro 9.376 Euro 26.416 Euro
2040      
Jahresbrutto 12.000 Euro 24.000 Euro 48.000 Euro
100 % Besteuerung 12.000 Euro 24.000 Euro 48.000 Euro
minus 9% Kranken- u.
Pflegeversicherung
1.080 Euro 2.160 Euro 4.320 Euro
steuerpflichtig 10.920 Euro 21.840 Euro 43.680 Euro
minus Freibetrag 7.664 Euro 7.664 Euro 7.664 Euro
steuerpflichtiges Einkommen/Jahr 3.256 Euro 14.176 Euro 36.016 Euro

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