Kindergeld und Kinderfreibetrag 2010 

Steuerbegünstigte Unterhaltzahlungen

In größerem Umfang können ab 2010 auch Unterhaltszahlungen abgesetzt werden. Als Sonderausgaben werden Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung von Ex-Partnern anerkannt, die über 13.805,- Euro liegen. Wer für bedürftige Angehörige Unterhalt zahlt, kann die Kosten bis zu einer Höhe von 8.000,- Euro absetzen (bislang 7.680,- Euro). Kosten für die Basistarife bei Kranken- und Pflegeversicherung kommen als außergewöhnliche Belastungen noch hinzu.

Rürup-Verträge nur noch mit Zertifikat

Im Bereich der Altersvorsorge ändert sich für Inhaber von sogenannten Rürup-Verträgen etwas. Sollen die Einzahlungen für die Rürup-Rente weiter von der Steuer abgesetzt werden, so müssen diese Verträge zertifiziert worden sein. Das Zertifikat ist einzig und allein für das Finanzamt relevant. Es sagt nichts darüber aus, ob die Altersvorsorge sicher, sinnvoll oder sonst wie wirtschaftlich für den Anleger ist.

Kinderfreibetrag und Kindergeld

KinderDie Erhöhung der Kinderfreibeträge ab 2010 werden sich ebenfalls steuerlich auswirken. Der Kinderfreibetrag soll von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro steigen. Nach einer Berechnung der Verbraucherzentrale Sachsen hat ein alleinerziehender Elternteil mit einen Einkommen von 20.000,- Euro brutto und einem Kind 20 Euro mehr pro Monat. Ein Paar mit zwei Kindern und einem Einkommen von 60.000,- Euro pro Jahr kann 42,- Euro mehr pro Monat verbuchen.

Neben der steuerlichen Entlastung durch den höheren Kinderfreibetrag werden Familien auch durch ein erhöhtes Kindergeld besser gestellt. Der Kinderbonus soll um 20,- Euro pro Monat und Kind steigen. Je nach Kinderzahl werden dann zwischen 184,- und 215,- Euro pro Kind gezahlt.

Beitragsbemessungsgrenzen

Wie auch in 2009 steigen für das Jahr 2010 auch wieder die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung an. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung wird der maximale Beitragssatz künftig anhand eines Monatseinkommens von 5.500,- Euro (West) bzw. 4.650,- Euro (Ost) errechnet. Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge werden einheitlich bis zu einem Monatsverdienst von 3.750,- Euro berechnet.

Altersteilzeit

Die staatliche Förderung für die Altersteilzeit läuft aus. Bislang hat die Arbeitsagentur den Arbeitgeber maximal sechs Jahre finanziell unterstützt, wenn ein Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand ging und dafür ein Auszubildender oder ein Arbeitlose auf die Stelle kam. Diese Förderung gibt es vorerst ab 2010 nicht mehr.

Ein Anspruch auf Altersteilzeit kann sich nur aus einem Arbeits-/Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Mit dem Auslaufen der staatlichen Förderung sind auch die entsprechenden Tarifverträge ausgelaufen. Wer die Altersteilzeit noch in Anspruch nehmen möchte und eine entsprechende Möglichkeit von seinem Arbeitgeber eingeräumt bekommen hat, sollte das noch bis Ende 2009 tun.

Einige Arbeitgeberverbände haben mit den Gewerkschaften bereits für das neue Jahr Tarifverträge mit entsprechend neuen Regelungen zur Altersteilzeit abgeschlossen. Lösungen für die Altersteilzeit wird es demnach auch künftig geben. Bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di rechnet man allerdings damit, dass die Abschläge beim Gehalt größer werden könnten und sich die frühestmöglichen Altersgrenzen für den Eintritt in die Altersteilzeit erhöhen.

Steuerprüfung für Reiche

Bei der Steuerprüfung rücken ab 2010 die "Mehr-als-besser-Verdiener" in den Fokus. Steuerfahnder dürfen Privatleute mit einem Verdienst von mehr als 500.000,- Euro pro Jahr nun ohne Begründung prüfen. Bislang war immer ein besonderer Grund nötig, um eine eingehendere Prüfung der Einkünfte durchzuführen. Hierzu zählen etwa auffällige Geschäfte (Immobilientransfers bei Vermietern) oder ungewöhnlich hohe Ausgaben bei Angestellten. Nun können die Prüfer grundlos anrücken, um in die Bücher zu schauen.

Bei der halben Million zählt übrigens nur die Summe der positiven Einkünfte. Kosten und Verluste bleiben außen vor. Der gesonderten Beobachtung kann man sich übrigens nicht durch einmaliges Unterschreiten der Einkommensgrenze entziehen. Von der Liste fliegt man erst, wenn man fünf Jahre weniger als 500.000,- Euro verdient hat. Bis dahin sind alle Unterlagen aufzuheben.

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