Eine kurze Historie der Umsatzsteuer 

Umsatzsteuern sind eine Möglichkeit für den Staat, von der Wirtschaftskraft seiner Bürger zu profitieren. Sie belastet die Konsumenten entsprechend ihrem Anteil am Wirtschaftsleben. Vereinfacht gesagt: Menschen, die mehr konsumieren, zahlen auch mehr Steuern. Zweitens schützt eine Umsatzsteuer die Privatsphäre der Steuerzahler, da sie anonym auf den Kaufakt erhoben wird. Drittens wird sie indirekt in kleinen Beträgen eingezogen, was sie im Alltag unmerklich macht.

 

Als diese Steuern eingeführt wurden, geschah dies zu Lasten der Reichen. Da Adel und Klerus oft weit reichende Steuerprivilegien genossen, war die Einführung einer allgemeinen Verbrauchssteuer ein Schritt, sie doch noch zum Steuerzahlen heran zu ziehen. Außerdem entfiel auf die Reichen der größte Teil der Geldwirtschaft. Bauern, die praktisch alle ihre Gebrauchsgegenstände und Nahrungsmittel selbst herstellten, waren kaum in die Geldwirtschaft eingebunden und deshalb nur wenig von der neuen Steuer betroffen.

 

Das Konzept "Umsatzsteuer" hat also viele Vorteile und galt bei seiner Einführung als Revolution. Kaufleute mussten keinen Einblick in ihre Bücher mehr gewähren, und auch privilegierte Adlige konnten ihr nicht mehr entgehen. Die Probleme, welche die Umsatzsteuer birgt, wurden erst im Laufe der Zeit sichtbar.

 

Nachteile und Reformen der Umsatzsteuer

Zunächst verschwand die ursprüngliche Wirkung, dass Reiche faktisch stärker besteuert wurden, durch die zunehmende Verbreitung der Geldwirtschaft. Als auf dem Gebiet Deutschlands noch viele kleine Staaten bestanden, wurde die Steuer zudem sehr unregelmäßig erhoben. Steuerflucht war dadurch extrem leicht. Damit belastete die Steuer besonders arme kinderreiche Familien in den Städten, die weder viel selbst produzieren noch wegziehen konnten, während die Reichen auf dem Lande weiterhin von der unbesteuerten Arbeit ihrer Bauern leben konnten. Unter anderem aus diesem Grunde war die "Große Steuerreform" in Preußen, mit der die Umsatzsteuer neu strukturiert wurde, eine wesentliche Verbesserung. Der Steuersatz wurde gespalten. Friedrich II. erhöhte die Akzise auf Luxusgüter, Grundnahrungsmittel wurden dagegen nur geringfügig besteuert. Hier liegt der Beginn des zweistufigen Umsatzsteuersystems.

 

Die Steuer wirkte sich aber auch auf die Wirtschaft negativ aus, weil sie Monopolbildung begünstigte, Kleinunternehmen dagegen stark belastete. Denn ursprünglich wurden Waren auf allen Handels- und Produktionsstufen erneut besteuert. Monopolisten, die alle Schritte von der Rohstoffförderung bis zum Fertigproduktverkauf unter ihrem Dach vereinten, waren damit gegenüber Handwerkern und Kleinhändlern um ein Vielfaches im Vorteil – sie brauchten die Steuer nur einmal zahlen. Wer aber Vorprodukte erwarb und weiter verarbeitete, sie weiterverkaufte und so fort, musste bei jedem Handelsschritt erneut die Steuer aufrechnen. Dieses System heißt "Allphasenbruttoumsatzsteuer" und galt in Deutschland immerhin noch bis 1967.

 

Zum 1.1. 1968 wurde die "Mehrwertsteuer" eingeführt. Sie hat ihren Namen daher, weil sie nur noch den auf einer Produktionsstufe erwirtschafteten Mehrwert besteuert, nicht mehr den Wert des gesamten Produkts. Dies wird auch durch den so genannten "Vorsteuerabzug" erreicht. Unternehmen haben das Recht, die von ihnen auf ihre Einnahmen zu zahlende Umsatzsteuer mit der auf ihre Ausgaben zu verrechnen. Damit soll vermieden werden, dass Unternehmer die Steuer doppelt zahlen, weil sie Vorprodukte zur Weiterverarbeitung einkaufen. Es wird gewährleistet, dass die Steuer tatsächlich nur die Konsumenten belastet.

 

Umsatzsteuer heute

Im Prinzip lebt dieses System bis heute fort. Zunächst galt ab dem 1.1.1968 ein Steuersatz von zehn Prozent des Warenwertes, für Nahrungsmittel, Druckerzeugnisse und weitere Waren galt ein ermäßigter Satz von fünf Prozent. Eine Luxussteuer gibt es nicht mehr, wohl aber Sondersteuern auf verschiedene Waren wie Mineralöl, Alkohol und Tabakwaren.

Durch das Grundgesetz im Jahre 1949 zunächst dem Bund zugewiesen, steht die Umsatzsteuer seit dem Finanzreformgesetz von 1969 Bund und Ländern anteilig zu. Seit 1998 sind zudem die Gemeinden am Aufkommen der Umsatzsteuer beteiligt. Das Aufkommen betrug im Jahr 2005 rund 140 Mrd. Euro (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer).

 

Inzwischen sind die Steuersätze weiter gestiegen: Der ermäßigte Satz liegt bei 7 Prozent, der reguläre bei 16 Prozent. Er wird zum Jahreswechsel auf 19 Prozent erhöht. Gleichzeitig sind die Regelungen, welche Waren dem ermäßigten Steuersatz unterliegen und welche nicht, sehr unübersichtlich geworden.

 

(Oktober 2006)

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