Hartz-IV-Bescheide künftig leichter verständlich 

Die Bescheide der Bundesagentur für Arbeit sollen leichter verständlich werden. Das betrifft auch die Bescheide für Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Wie die Behörde jetzt selbst einräumt, sind die Bescheide nicht selten in einem Amtsdeutsch verfasst, das es dem Leser schwer macht, die Inhalte zu erfassen und zu verstehen. Künftig sollen die Bescheide in der Grundsicherung daher nun bürgerfreundlich verfasst werden. 

Unverständliches Amtsdeutsch durch neue Formulierungen ersetzt

So heißt es zum Beispiel künftig nicht mehr: Sie sind bzw. waren nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X). In der Zeit vom 15.10.2009 bis 31.10.2009 wurden Leistungen nach dem SGB II in der genannten Höhe zu Unrecht gezahlt. 

Sondern: Da Sie nach den vorhandenen Unterlagen eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht rechtzeitig angezeigt haben, ist eine Überzahlung entstanden.

Jobcenter verschicken 10 Millionen Bescheide jährlich

Ob die neuen Formulierungen auch tatsächlich verständlicher sind, hat die Bundesagentur für Arbeit vorab getetest. Demnach seien die Reaktionen der Kunden durchweg positiv gewesen. Jährlich verschicken allein die Jobcenter zehn Millionen Bewilligungsbescheide.