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Sicherheit bei Genossenschaftsbanken und Bausparkassen 


Sicherung der Einlagen der Genossenschaftsbanken

Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raffeisenbanken (BVR) ist durch eine Satzung geregelt. Das Einlagensicherungssystem besteht hierbei aus Garantiefonds und Garantiebund, damit sind Geldanlagen zu 100 Prozent geschützt. Durch die Garantiefonds können mit Hilfe von Barzuschüssen, verzinslichen oder unverzinslichen Darlehen finanzielle Schwierigkeiten abgewendet bzw. behoben werden, dazu leisten alle angeschlossenen Banken solidarisch Beiträge. Dadurch werden alle Einlagen stets im vollen Umfang gesichert.

Neben den Garantiefonds gibt es zusätzlich den so genannten Garantieverbund (in Form von Prüfungsverbänden), der die Bank als Gesamtheit absichert. Bevor es zu Zahlungsunfähigkeit einer Mitgliedsbank kommt, schließt dieser über einen Garantiefonds vorübergehende Liquiditätsengpässe und übernimmt im Falle von Schwierigkeiten Bürgschaften und Garantien. Dieser Garantieverbund besteht auf regionaler und überregionaler Ebene und umfasst alle am genossenschaftlichen Sicherungssystem beteiligten Institute.

Weitere Informationen über die Sicherung bei Volks- und Raiffeisenbanken bekommen Sie unter dieser Adresse:
Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e.V.
Postfach 300263 in 10760 Berlin 

Einlagensicherungsfonds der Bausparkassen

Einlagen von Bausparverträgen sind immer in unbegrenzter Höhe gesichert, auch die Zinsen gehören dazu. Neben eigenen Sicherungssystemen sind alle Bausparkassen durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH gesichert. Die meisten Bausparkassen sind im Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. eingetragen. Hierbei sind die Einlagen (z.B. Geldanlagen, Sparbriefe) inklusive der Zinsen bis zu 250.000 Euro gesichert. Dazu gehören unter anderem die Alte Leipziger, die Badenia und die Debeka.

Bei Bausparkassen, die zu großen Banken gehören, sind diese durch den Einlagensicherungsfond für Bank-Bausparkassen geschützt, d.h. das Guthaben eines jeden Kunden ist inklusive Zinsen in unbegrenzter Höhe gesichert. Hiezu gehören beispielsweise die Allianz Dresdner Bauspar AG, Deutsche Bank Bauspar AG und die Vereinsbank Victoria Bauspar AG (VVB). Einlagen öffentlicher Bausparkassen, also Landesbausparkassen (LBS), werden durch das Sicherungssystem des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gesichert, ebenso wie die LBS gehört die Bausparkasse Schwäbisch-Hall dem Sicherungssystem der genossenschaftlichen Banken an.

Informationen zur Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen sind erhältlich unter:
Verband der privaten Bausparkassen
Klingelhöferstr. 4 in 10785 Berlin 

Sicherheit bei Wertpapiergeschäften

Zur Sicherung von Einlagen bei Wertpapiergeschäften ist die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandlesunternehmen (EdW) zuständig. Alle zugelassenen Wertpapierhandelsunternehmen (Finanzdienstleister, Kreditinstitute, die keine Einlagenkreditinstitute sind, und Kapitalanlagegesellschaften) sind grundsätzlich der Entschädigungseinrichtung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) zugeordnet.

Der EdW gewährleistet bei Kleinanlegern einen Mindestschutz bei Verlust der Ansprüche aus Wertpapiergeschäften, d.h. der EdW gewährt eine Entschädigung, wenn ein angeschlossenes Wertpapierhandelsunternehmen finanziell nicht mehr in der Lage ist, die Verbindlichkeiten aus dem Geschäft gegenüber dem Kunden zu tragen. Die Höhe der Entschädigung beträgt bis zu 90 Prozent und maximal 20.000 Euro der Forderungen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes lauten.

Für Fragen zu Wertpapierhandelsunternehmen zuständig ist der:
EdW - Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Postfach 040347 in 10062 Berlin

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