Eichel-Rente - Die betriebliche Altersvorsorge 

Eichel-Rente - Die betriebliche Altersvorsorge

Bei der Eichel-Rente handelt es sich um einen Betriebsrentenvertrag oder die betriebliche Altersvorsorge. Wie schon bei der Rürup-Rente ist auch hier die steuerliche Förderung ausschlaggebend, da Zuschüsse wie bei der Riester-Rente nicht gezahlt werden. Arbeitnehmer können Beiträge in ein Betriebsrentensparvertrag einzahlen. Sämtliche Beiträge sind steuerfrei.

Die Beiträge muss der Arbeitnehmer nicht aus seinem bereits versteuerten Nettoeinkommen zahlen. Sie werden per Gehaltsumwandlung geleistet: Der Arbeitgeber führt gleich einen Teil des unversteuerten Bruttolohns in die Betriebsrente ab. Jeder Arbeitgeber muss eine solche Betriebsrente anbieten, wenn ein Arbeitnehmer dies wünscht. Die Grenze, bis zu der das Bruttoeinkommen steuerfrei in eine Betriebsrente umgewandelt werden kann, liegt bei 4 % der Rentenbeitragsbemessungsgrenze (RBG). Derzeit liegt diese bei 2.544,- Euro.

Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind auch sozialabgabenfrei. Ursprünglich war die Befreiung von den Sozialabgaben bis 2008 befristet. Inzwischen wurde die Regelung unbefristet verlängert. Zusätzlich zu den 4 Prozent der RBG können pauschal 1.800,- Euro steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Die Befreiung von der Sozialabgabenpflicht gilt für die zusätzlichen 1.800,- Euro jedoch nicht.

max. umwandelbares Bruttogehalt sozialabgabenpflichtig
4 % der RBG nein
zusätzlich 1.800,- € ja



Beispiel für 2008  
4 % der RBG 2.544,- €
Pauschalbetrag seit 2005 1.800,- €
steuerfreier Jahresbetrag 4.344,- €



Die steuerlichen Vorteile erhält man nur dann, wenn das angesparte Kapital in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt wird. Zu Beginn der Rentenzahlung können jedoch einmalig 30 % des Kapitals an den Sparer ausgezahlt werden. Werden die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge in eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung eingezahlt, kann ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden. Hiermit hat man die Möglichkeit, sich das gesamte Kapital auf einmal auszahlen zu lassen. Wer bereits in der Ansparphase von diesem Recht Gebrauch macht, verliert allerdings die Steuervorteile für die noch zu zahlenden Beiträge.

Wegen der steuerlich attraktiven Gehaltsumwandlung kommt diese Form der Altervorsorge nur für Arbeitnehmer in Frage. Bei der Wahl bestimmter Produkte der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse oder -fonds) ist eine Kombination mit der Riester-Rente möglich. Positiv an dieser Form der Altersvorsorge ist, dass die Beiträge bis zum Höchstsatz steuer- und auch sozialabgabenfrei sind.

Im Gegensatz zur früheren Direktversicherung, bei der Beiträge bis 1.752 Euro pauschal versteuert und die Erträge steuerfrei ausgezahlt wurden, unterliegen aber Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge in voller Höhe der Steuerpflicht. Lobend zu erwähnen ist die Portabilität bei Arbeitsplatzwechsel. In einem solchen Fall wird die erworbene Anwartschaft in einen bezifferbaren Betrag umgerechnet, der dann in das Vorsorgesystem des neuen Arbeitgebers eingestellt wird. Dies gilt allerdings erst für Verträge, bei denen die Versorgungszusage ab Januar 2005 erteilt wurde. Positiv, wie auch bei den anderen Vorsorgeformen, ist der Hartz-IV-Schutz zu bewerten. Im Falle der Arbeitslosigkeit wird die betriebliche Altersvorsorge nicht als Vermögen betrachtet.

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