Alterseinkünftegesetz macht Altersvorsorge attraktiver 

Fazit

Das neue Alterseinkünftegesetz hat alle drei Rentenarten für den Sparer, sei es durch Anhebung der Freibeträge oder durch Abbau bürokratischer Hürden, attraktiver werden lassen. Riester-Verträge sind vor allem für gut verdienende Arbeitnehmer mit Kindern interessant. Wenn der Verdienst nicht ganz so hoch und der Steuervorteil damit nicht so groß ist, können Familien mit vielen Kindern gleichwohl von den hohen Zuschüssen pro Kind profitieren.

Rürup-Verträge sind vor allem auf Selbstständige zugeschnitten, die sonst nicht in den Genuss einer steuervergünstigten Altersvorsorge kommen. Sie können einen Großteil ihrer Einzahlungen von der Steuer absetzen. Daneben können aber auch Geringverdiener in Rürup-Produkte investieren. Da bei Ihnen die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung nicht so hoch sind, bleibt noch ein Freibetrag übrig, der zur steuerbegünstigten Vorsorge genutzt werden kann.

Die betriebliche Altersvorsorge richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmer. Durch die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung kann ein Teil des Bruttoverdienstes in die Altersvorsorge investiert werden. Da die Sparraten gleich vom Bruttogehalt in das vom Arbeitgeber angebotene Modell abgeführt werden und die Portabilität bei Arbeitsplatzwechsel erleichtert wurde, hat man mit dieser Altersvorsorgeform wohl den geringsten bürokratischen Aufwand.

(Stand: April 2008)

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