Rürup-Rente - Die Alternative für Selbstständige 

Die Rürup-Rente

Auch die Rürup-Rente hat eine offizielle Bezeichnung. Man spricht von der privaten Basisrente. Die Rürup-Rente besteht aus einem Rentenversicherungsvertrag, in den der Sparer Beiträge einzahlt. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es für Rürup-Verträge keine Zuschüsse. Der Ertrag dieser Vorsorgeform ergibt sich lediglich aus der Verzinsung der Beiträge durch den jeweiligen Anbieter. Doch auch Rürup-Produkte werden staatlich gefördert. Die Beiträge sind steuerlich absetzbar. Im Jahr 2009 sind 68% der Beiträge (max. 13.600,- Euro) zu einer Rürup-Rente steuerfrei. Bis zum Jahr 2025 steigt der Anteil der steuerfreien Beiträge jährlich um zwei Prozent auf dann 100% (max. 20.000,- Euro).

Verträge, die nach dem Rürup-Modell gefördert werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllen:

  • das angesparte Kapital muss in einer monatlichen Rente ausgezahlt werden,
  • die Rentenzahlungen dürfen erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen,
  • die Ansprüche aus den Verträgen dürfen weder beliehen noch verkauft werden,
  • die Ansprüche dürfen nicht vererbbar sein.

Der Vorteil der Rürup-Rente liegt in der nachgelagerten Besteuerung. Das Kapital für die Altersvorsorge darf zwar steuerfrei angespart werden, die späteren Rentenzahlungen werden aber besteuert (von 50 % im Jahr 2005 bis 100% im Jahr 2040). Insofern nicht andere Einkünfte das Einkommen im Ruhestand erhöhen (z.B. Mieteinnahmen), wird die Rente allerdings zu einem geringeren Satz versteuert als das Einkommen während des Arbeitslebens.

Der Nachteil ist die Begrenzung der steuerfreien Beiträge. Neben den Beiträgen zur Rürup-Rente sind nämlich auch die Abgaben zur gesetzlichen Rentenversicherung auf den steuerbegünstigten Betrag anzurechnen. Personen mit einem relativ hohen Einkommen können daher nicht mehr allzu viel steuerfrei in Rürup-Produkte investieren, da der Freibetrag schon von den Zahlungen zur gesetzlichen Rente nahezu aufgezehrt wird. Die private Basisrente ist deshalb vor allem für Selbstständige interessant, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie können den Freibetrag voll ausschöpfen und komplett in die Rürup-Rente investieren.

Selbstständige, die wegen der Steuerersparnis in eine private Basisrente investieren wollten, mussten die Günstigerprüfung des Finanzamtes im Auge behalten. Hier prüfte das Finanzamt, ob der Selbstständige mit der Regelung nach alter Rechtslage, bei der er insgesamt 5.096,- Euro steuerfrei für Altersvorsorge (AV) und Krankenkasse (KK) aufwenden durfte, günstiger gefahren wäre. War dem so, entfiel der Rürup-Freibetrag für die Altersvorsorge.

Alte Regelung:
5.069,- € für AV und KK
   

Neue Regelung:
Rürup-Freibetrag für AV, 2.400,- € für KK

 
 
Günstigerprüfung
Die günstigere Regelung wird angewandt
 
 
Beispiel:
Wenn Kosten für KK über 2.400,- € und zusammen mit AV nicht mehr als 5.069,- €, ist alte Regelung günstiger.
 



Günstigerprüfung abgeschafft

Die Günstigerprüfung wurde allerdings mit den Jahressteuergesetz 2007 rückwirkend zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Seit diesem Zeitpunkt kann der jeweilige Freibetrag für die Rürup-Rente komplett ausgeschöpft werden.

Die Rürup-Rente ist nicht sicher vor Hartz IV oder einer Insolvenz Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: Az. IX a ZB 271/03). Die Ansprüche aus Rürup-Verträgen dürfen zwar nicht vererbbar sein. Seit Neuestem lässt der Gesetzgeber aber die Ausnahme zu, dass bei Tod des Sparers das noch übrige Guthaben als monatliche Rente an Ehegatten oder kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden kann. Ein darüber hinausgehender Hinterbliebenenschutz kann durch eine Zusatzversicherung sichergestellt werden.

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