Inhaltsverzeichnis
2. Höhe der Einlagensicherung3. Einlagensicherung bei ausländischen Banken

Sicherung von Spareinlagen


Sicherung von Spareinlagen

Tresorschloss_vloenerjung/FOTOLIADie Krise an den Aktienmärkten lässt nicht nur Börsianer in Panik verfallen. Auch Kleinsparer, die ihr Geld nicht in Aktien angelegt haben, fragen sich bang: "Ist mein Geld noch sicher?". Eins vorweg: Spareinlagen sind von den Kursstürzen an der Börse grundsätzlich nicht betroffen. Auch bei der Pleite einer Bank ist das Geld bei Banken in Deutschland gesichert. Wie gut,  hängt davon ab, wo das Geld angelegt ist. 

Den Privatkundenmarkt in Deutschland teilen derzeit die Sparkassen, die Genossenschaftsbanken und die Privatbanken unter sich auf. Eine weitere Gruppe bilden die sogenannten öffentlichen Banken. Hierbei handelt es sich um Kreditinstitute, deren Anteile ganz oder teilweise von der öffentlichen Hand gehalten werden, oder die besondere im öffentlichen Interesse stehende Aufgaben wahrnehmen. Darüber hinaus verwalten noch Wertpapierhandelsunternehmen und Bausparkassen Gelder von Anlegern.

Verband Mitglieder Einlagensicherung
Bundesverband der öffentlichen Banken (VÖB) z.B. Deutsche Kreditbank, Helaba, BayernLB Einlagensicherungsfonds des VÖB
Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) alle Sparkassen, Landesbausparkassen (LBS) Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe
Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) z.B. PSD-Banken, Sparda-Banken, Volks- u. Raiffeisenbanken Sicherungseinrichtung des BVR
Verband der Privaten Bausparkassen (VdPB) private Bausparkassen, z.B. Debeka, Badenia, Schwäbisch Hall Bausparkassen-
Einlagensicherungsfonds
Wertpapierhandels-
unternehmen
z.B. DWS Investments, Fidelity Investments, dit Deutscher Investment Trust EdW - Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Bundesverband Deutscher Banken (BDB) z.B. Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank, Postbank Einlagensicherungsfonds des BDB



Bei der Grundsicherung müssen alle Bankkunden, egal ob öffentliche oder private Bank oder Sparkasse, gleich behandelt werden. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) schreibt vor, dass Institute, die das Geschäft mit Einlagen von Anlegern als privatrechtlich organisiertes Unternehmen betreiben, zwingend der Entschädigungseinrichtung Deutscher Banken GmbH (EdB) angehören müssen.

Diese Entschädigungseinrichtung ist nicht zu verwechseln mit den oben aufgeführten freiwilligen Sicherungsfonds der Banken. Die EdB sorgt dafür, dass jedem Anleger ein Betrag von maximal 50.000,- Euro in jedem Fall erhalten bleiben.

Hierbei handelt es sich um die Grundsicherung, die jedes Institut per Gesetz sicherstellen muss, das in Deutschland Gelder von Anlegern verwaltet. Die meisten Banken geben aber einen über diesen gesetzlichen Schutz hinaus gehenden Anspruch auf Erstattung von Einlagen im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Anbieters.

Foto: © Vloenerjung/FOTOLIA

 

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