Den Urlaub mit einer Reiserücktrittsversicherung absichern 

Ob plötzlicher Darminfekt, Aschewolke oder ein Trauerfall in der Familie - wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, fällt der lang ersehnte Urlaub sprichwörtlich ins Wasser und die gebuchte Reise muss storniert werden. Doch wer seinen Urlaub vor Reiseantritt absagt, muss Gebühren an den Reiseveranstalter zahlen. Die Stornierungsgebühren des Veranstalters fallen umso höher aus, je später man die Reise absagt. Bei einer Stornierung zwei Tage vor Reiseantritt verbleiben meist 80 Prozent des Reisepreises beim Veranstalter. Tritt der Kunde erst am Abreisetag zurück, behält der Reiseveranstalter den gesamten Preis.

Praktisch wer da schon bei der Buchung des Urlaubs eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Die kommt dann nämlich für die Stornogebühren auf. Dennoch lohnt sich eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht immer.

Versicherer unterscheiden Einzel-, Familientarife und Jahrespolicen

Die Versicherer unterscheiden zwischen Tarifen für Einzelpersonen oder Familien. Zudem kann man eine Versicherung für nur eine Reise oder für das ganze Jahr abschließen. Der Preis einer Reiserücktrittsversicherung hängt vom Wert der Reise ab. Für einen Urlaub im Wert von 500 Euro zahlt eine Einzelperson laut Stiftung Warentest zwischen 10 und 50 Euro. Familien- und Jahrestarife sind geringfügig teurer. Allerdings sollte man sich bei der Wahl einer Reiserücktrittsversicherung weniger von den Kosten, sondern vielmehr von den angebotenen Leistungen im Schadensfall sowie den Versicherungsausschlüssen leiten lassen.

Jahrestarife lohnen sich meist schon ab zwei Reisen pro Jahr. Jahrespolicen sind jedoch nur dann sinnvoll, wenn die Kosten der Reisen annähernd gleich hoch sind. Dazu muss man sich schon vor Vertragsabschluss darüber im Klaren sein, wie viel Geld man für seine Urlaubsreisen ausgeben will. "Allerdings zeigt die Erfahrung, dass es meist sinnvoller ist, einen Vertrag nur für eine einzelne Reise abzuschließen. Hier müsste man sich auch die konkreten Kündigungsregeln anschauen - nicht, dass man plötzlich einen unkündbaren Vertrag hat, obwohl man in dem Jahr gar keine Reise geplant hat", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten.

Reiseabbruchversicherung zahlt bei einer vorzeitigen Abreise

Einige Versicherer unterscheiden zwischen einer Reiserücktrittsversicherung, die bis zum Zeitpunkt des Reiseantritts versichert, und einer Reiseabbruchversicherung. Diese versichert den Urlauber auch während der Reise. Die Reiseabbruchversicherung erstattet den Wert des Resturlaubs für nicht genutzte, aber schon bezahlte Übernachtungen. Auch zusätzliche Kosten, die durch eine frühzeitige Abreise entstehen, sind durch die Reiseabbruchversicherung versichert. Reiserücktritts– und Reiseabbruchversicherungen werden oft im Paket angeboten und von der Versicherungswirtschaft meist als Vollschutz bezeichnet. Wer sich bei einer Reiserücktrittsversicherung für den Basis- oder Grundschutz entscheidet, ist in der Regel nicht im Falle des Reiseabbruchs versichert.

Die Versicher zahlen nicht für alle Reisen, die ausfallen. In der Regel erstatten die meisten Versicherungen die Reisekosten bei:

  • einem Unfall
  • unerwarteter schwerer Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Unverträglichkeit einer Impfung für das Reiseland
  • Tod eines Angehörigen
  • Verlust des Arbeitsplatzes des Versicherten oder der mitreisenden Person
  • Schaden am Eigentum des Versicherten aufgrund von Naturgewalten (Feuer, Überschwemmung) oder strafbaren Handlungen (Einbruch, Diebstahl).

Foto: © Santje/FOTOLIA

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