Was man bei der Reiserücktrittsversicherung beachten sollte 

Nicht jeder Krankheitsfall ist abgesichert

Allerdings ist nicht jeder Krankheitsfall durch die Reiserücktrittsversicherung abgesichert. Wer beispielsweise im letzen Jahr aus Angst vor der Schweinegrippe seinen Urlaub abgesagt hat, der hat von seiner Reiserücktrittsversicherung keinen müden Cent gesehen. Erst wenn auch das Auswärtige Amt vor Reisen in das betreffende Land warnt, zahlen die Versicherungen. Zudem liegt in dem Zusatz "unerwartete Krankheit" besondere Spitzfindigkeit. Schon viele Gerichte mussten klären, ob die Krankheit tatsächlich unerwartet auftrat oder nicht, und ob der Versicherer folglich zahlen muss oder nicht.

So musste beispielsweise eine Versicherung die Stornogebühren in Höhe von rund 6.100 Euro für einen Mann mit einem Bandscheibenvorfall zahlen, obwohl dieser schon vor der Buchung des Urlaubs wegen Rückenschmerzen in ärztlicher Behandlung war. Nach Ansicht der Richter am Oberlandesgericht Koblenz war der Bandscheibenvorfall selbst nicht absehbar (Az.: 10 U 613/09). Das Amtsgericht Hamburg ließ dagegen Krebs nicht als Versicherungsfall durchgehen. Bei einem an Prostatakrebs erkrankten Mann verschlechterte sich der Gesundheitszustand überraschend, so dass dieser die gebuchte Reise absagte. Nach Ansicht der Hamburger Richter könne objektiv nicht von einer unerwarteten Krankheit gesprochen werden, da chronische Krankheiten immer wieder in ein akutes Stadium übergingen (Az.: 18 B C 200/02).

Versicherung zahlt nicht bei Naturgewalten

Zudem zahlt eine Reiserücktrittsversicherung nicht im Falle von Naturgewalten, so wie unlängst als die Aschewolke des Eyjafjallajökull den Flugverkehr in Europa lahmlegte. Ebenso lassen die Versicherungen Streik, Terrorgefahr, innere Unruhen oder Pandemie nicht als Einwand zu. Wer von einer Reise zurücktritt, sollte bei seiner Versicherung nicht nur die Gründe angeben, sondern diese mit Nachweisen (z. B. Attest vom Facharzt, Bestätigung eines Unfalls oder Todes) belegen. Man sollte der Versicherung umgehend mitteilen, wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Schlimmstenfalls verweigert die Versicherung sonst die Bezahlung der Stornogebühren.

Die Stiftung Warentest empfiehlt eine Rücktrittspolice ohne Selbstbehalt. Allerdings sind die Tarife ohne Selbstbeteiligung des Kunden meist teurer. Die Mehrausgabe kann sich aber lohnen, denn bei Selbstbehalt-Tarifen sind mitunter bis zu 20 Prozent von Reisepreis selbst zutragen. Das sind bei einer Reise im Wert von 1.000 Euro immerhin 200 Euro.

Versicherung für Pauschalurlauber, Frühbucher und Reisende mit Kindern sinnvoll

Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich vor allem bei teuren Pauschalreisen, die lange im Voraus gebucht werden. Aber auch wer Kinder hat, sollte nicht auf eine solche Versicherung verzichten, da Kinder öfter krank werden. Die Versicherung sollte gleich bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Einem Monat nach der Buchung findet man meist noch problemlos eine Versicherung, die Reise absichert. Danach wird es allerdings schwierig, den Urlaub im Nachhinein abzusichern. Für eine Rücktrittsversicherung bei Schiffsreisen gelten in der Regel höhere Beiträge, da die Veranstalter höhere Stornogebühren berechnen.

Auch Individualurlauber können Reiserücktritt versichern

Wer nicht zu den Pauschalurlaubern gehört, sondern Flug und Unterkunft lieber getrennt bucht, muss nicht auf eine Reiserücktrittsversicherung verzichten. Wer direkt beim Hotel seiner Wahl bucht, kann mitunter auf ein entsprechendes Angebot des Hotels zurückgreifen. Viele Hotels kooperieren zu diesem Zweck mit Versicherungsgesellschaften. Alternativ kann man sich auch selbst online auf die Suche nach einem passenden Versicherer machen. Prinzipiell macht es keinen Unterschied, ob man eine Pauschalreise bucht oder ob man einen Urlaub individuell zusammenstellt. Allerdings muss man immer den korrekten Gesamtpreis der Reise für alle Mitreisenden oder den Preis pro Person bei der Versicherungsgesellschaft angeben. Wer einen zu niedrigen Wert angibt und die Reise zu gering versichert, muss im Schadensfall damit rechnen, dass er auf einen Teil der Kosten sitzenbleibt.

Zudem sollten Individualurlauber bedenken, ob sie Flug, Unterkunft und eventuell den Mietwagen in der Versicherung einschließen wollen, oder ob sie nur Teile der Reise absichern wollen. Wer sich mit den Bedingungen einer Reisestornierung auseinandersetzt und klug entscheidet, kann mitunter Geld sparen.

Foto: © Franz Pflügl/FOTOLIA

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