Von Rentenalter bis Krankenkasse 

Zum Jahreswechsel werden nicht nur gute Vorsätze gemacht, es verändert sich auch vieles. Dabei gibt es für die Verbraucher gute als auch schlechte Nachrichten. Banktip hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

Die Änderungen betreffen dabei fast alle Bereiche des Lebens. Das Rentenalter wird angehoben, die Versicherungen müssen auf Unisex-Tarife umsteigen und die Banken müssen Überweisungen schneller erledigen. Das ist jedoch nur eine kleine Vorschau auf das, was uns 2012 erwartet.

Rentenalter wird angehoben

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise angehoben. Innerhalb von 18 Jahren soll das gesetzliche Rentenalter von 65 auf 67 Jahre angehoben werden. Dabei wird der Rentenstart um einen Monat (später um zwei Monate) je Geburtsjahrgang verschoben.

Wer 1947 geboren wurde, erreicht also mit 65 Jahren und einem Monat das Rentenalter. Der Jahrgang 1948 kann ab 65 Jahren und zwei Monaten in Rente gehen. Ab den Geburtsjahrgang 1964 gilt das neue Rentenalter von 67.

Von der Anhebung des Rentenalters ist nicht nur die gesetzliche Rente betroffen. Sie gilt auch für öffentlich geförderte Privatrenten wie Riester- und Rüruprente. Ab 2012 darf der früheste Auszahlungstermin bei neu angeschlossen Verträgen das 62. Lebensjahr sein. Dies ist auch bei privaten Lebensversicherungen der Fall. Hier entfallen bei Auszahlungen vor dem 62. Lebensjahr Zulagen und Steuervorteile.

Auch die Altersgrenze zwischen großer und kleiner Witwenrente wird ab 2012 schrittweise angehoben. Die neue Regelung betrifft Todesfälle ab Januar 2012. Von 2012 bis 2029 wird die Grenze von 45 auf 47 Jahre angehoben.

Riester-, Rürup- und Betriebsrente

Bei den Privatrenten gibt es weitere Änderungen. So müssen Riestersparer einen Sockelbetrag von 60 Euro in den Vorsorgevertrag einzahlen. Dies gilt für alle Riestersparer. Das heißt, dass die Nullverträge entfallen. Hier hat ein Riestersparer keine eigene Sparleistung erbracht, bekam aber die vollen Zulagen, da der Partner ebenfalls einen Riestervertrag abgeschlossen hatte. Außerdem werden die Nachzahlungsmöglichkeiten bei fehlenden Beiträgen bis zum Beginn der Auszahlungsphase verlängert.

Bei der Rüruprente steigt 2012 der Anteil der Beitragszahlungen, die steuerlich absetzbar sind. Er wächst von 72 Prozent auf 74 Prozent. Die Förderung gilt für maximal 20.000 Euro an eingezahlten Beiträgen im Jahr für Singles. Von diesem Betrag können ledige Sparer 2012 bis zu 14.800 Euro als Sonderausgabe geltend machen.

Als Jahreseinzahlungsgrenze bei der betrieblichen Altersvorsorge gilt: Bis zu 2.688 Euro im Jahr dürfen Beschäftigte einzahlen, ohne dass das Geld versteuert wird.

Versicherungen

Der garantierte Mindestzins (auch als Garantiezins bekannt) für neu abgeschlossene private Lebens- und Rentenversicherung sinkt von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent. Dies betrifft auch Riester- und Rürup-Policen.

Außerdem müssen Versicherungsunternehmen bis Ende 2012 die europäische Regelung zu den Unisex-Tarifen umsetzen. Das heißt, dass Männer und Frauen gleiche Beiträge bezahlen. Für Männer kann dies einen Anstieg bei den Beiträgen für die privaten Renten- und Krankenversicherung bedeuten. Frauen werden vermutlich mehr bei Autoversicherungen zahlen müssen.

Sozialabgaben: Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro monatlich (Jahreseinkommen von 45.900 Euro). Das Einkommen über 3.825 Euro wird bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge nicht mitberechnet.

Die Versicherungspflichtgrenze für 2012 ist 4.237,50 Euro monatlich (vorher: 4.125 Euro). Für das Jahreseinkommen bedeutet dies einen Anstieg von 49.500 auf 50.850 Euro. Wer mehr verdient, darf sich über eine private Krankenversicherung versichern.

Die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt in den neuen Bundesländern unverändert. In den alten Bundesländern steigt sie von 5.500 Euro auf 5.600 Euro. Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung fällt bundeseinheitlich von 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent.

Krankenkassen und Ärzte

Ab dem 1. Januar gilt das Versorgungsstrukturgesetz. Das besagt, dass Versicherte acht Wochen vor der Schließung über eine drohende Schließung ihrer Kasse informiert werden müssen. Das Gesetz bringt außerdem weitere Veränderungen für die Ärzte und Krankenkassen. So dürfen gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern neue Leistungen anbieten.

Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte gilt ab 2012. Die Kosten für Zahnersatz für gesetzlich und privat Versicherte werden vermutlich steigen.

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