Von Pflege bis Steuern 

Pflege

Die Pflegekasse zahlt Pflegebedürftigen ab 2012 mehr Geld.

Bei Versorgung durch ambulante Pflegedienste:

  • Pflegestufe I: von 440 auf 450 Euro im Monat
  • Pflegstufe II: von 1,040 auf 1.100 Euro im Monat
  • Pflegestufe III: von 1.510 auf 1.550 Euro im Monat

Beim Pflegegeld:

  • Pflegestufe I: von 225 auf 235 Euro im Monat
  • Pflegstufe II: von 430 auf 440 Euro im Monat
  • Pflegestufe III: von 685 auf 700 Euro im Monat

Außerdem gibt es ab 2012 die Familienpflegezeit. Wer einen Angehörigen pflegt, kann darüber seine wöchentliche Arbeitszeit für zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche senken. Die Gehaltseinbußen sollen dabei nicht zu stark ausfallen.

Arbeitslosigkeit

Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) fallen ab 2012 höher aus.

  • Ledige und Alleinerziehende: 374 Euro im Monat (vorher: 364 Euro)
  • Eheleute: 337 Euro (vorher: 328 Euro)
  • Volljährige ohne eigenen Haushalt : 299 Euro (vorher: 291 Euro)
  • Kleinkindern unter sechs Jahren: 219 Euro (vorher 215 Euro)

Bauen und Wohnen

Auch bei Immobilien kommt es zu Veränderungen. So steigt 2012 die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auf 5 Prozent des Kaufpreises. Ab Januar 2012 sinkt außerdem die staatliche Förderung bei neuen Photovoltaikanlagen.

Für Kunden soll es durch das neue Energiewirtschaftsgesetz einfacher werden, den Anbieter bei Strom und Gas zu wechseln. Nach der Anmeldung beim Netzbetreiber durch den Versorger, muss der Wechsel innerhalb von drei Wochen erledigt sein. Die Änderung gilt ab den 1. April. Stromanbieter müssen ihre Kunden im Rahmen des Gesetzes außerdem stärker über Verträge und Rechnungen informieren.

Geld und Konten

Überweisungen, die über Internet oder Bankautomaten durchgeführt werden, sollen nun schneller beim Empfängerkonto ankommen. Papierlose Überweisungen innerhalb Europas müssen innerhalb eines Tages erledigt sein.

Ab dem 1. Januar kann man sein Konto nur noch durch die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) vor der Pfändung schützen. Wer bereits gepfändet wird, muss sich laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen bis zum 27. Dezember um die Umwandlung kümmern. Die Banken müssen die Umstellung innerhalb von vier Tagen durchführen.

Steuern

Der CO2-Grenzwert für die Berechnung der Kfz-Steuer für Neuwagen verändert sich. Wenn der CO2-Ausstoß über 110 Gramm pro Kilometer liegt, fallen zusätzlich zum Sockelbetrag pro Gramm zwei Euro mehr an.

Einige Pendler wechseln beim Arbeitsweg zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und Auto. Bisher konnten sie bei der Steuerklärung getrennt die Ticketkosten und die Pendlerpauschale für eine Strecke ansetzen. Diese Entscheidungsmöglichkeit fällt künftig weg. Ticketkosten können nur noch berücksichtigt werden, wenn die Kosten über der Entfernungspauschale (4.500 Euro) liegen.

Die Pauschale für Werbungskosten steigt rückwirkend zum 1. Januar 2011 von 920 auf 1.000 Euro. Der Sonderausgabenabzug für die Kosten einer Erstausbildung oder eines Erststudium steigt von 4.000 auf 6.000 Euro.

Die Kirchensteuer auf Kapitalerträge wird nun immer über die Kreditinstitute einbehalten. Das Wahlrecht zwischen Veranlagungsverfahren beim Finanzamt und Einbehaltung durch die Bank entfällt.

Dies sind jedoch nicht die einzigen Änderungen bei den Steuern. Lesen sie mehr dazu hier.

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