So funktioniert der Gesundheitsfonds 

Die Zusatzabgabe

Diese Zusatzabgabe darf höchstens 1 Prozent vom Brutteinkommen eines Versicherten betragen. Ein Arbeitnehmer, der 3000 Euro im Monat verdient, käme also auf folgende Gesundheitskosten: Er zahlt monatlich 465 Euro an die Krankenkasse. Erhebt diese eine Zusatzabgabe, dann kommen noch einmal 30 Euro hinzu. Zusatzbeiträge von bis zu 8 Euro darf die Kasse ohne Einkommensprüfung erheben. Das bedeutet, dass diese 8 Euro in jedem Fall bezahlt werden müssen.

Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, dann muss sie ihre Mitglieder schriftlich informieren und sie darauf aufmerksam machen, dass ihnen ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

Was ist der Gesundheitsfonds?

Um zu verstehen, wann der Zusatzbeitrag droht, müssen wir verstehen, was der Gesundheitsfonds ist und wie er funktioniert: Wie bereits erklärt, kassieren die gesetzlichen Krankenversicherungen weiterhin die Beiträge von ihren Mitgliedern - nur eben jetzt einen einheitlichen Prozentsatz. Dahinter steht die Absicht, dass jeder Versicherte für die gleiche Leistung auch den gleichen Preis zahlen soll. Das Geld der Versicherten behalten die Kassen ab Jahresbeginn 2009 nicht mehr selbst, sondern überweisen es an den Gesundheitsfonds. Bei rund 70 Millionen Versicherten kommen dort jeden Monat Milliardenbeträge zusammen.

Der Gesundheitsfonds verteilt nun die Gelder wieder auf die Krankenkassen. Für jeden Versicherten erhalten die Krankenkassen einen Pauschalbetrag. Hinzu kommen Gelder aus dem Risikostrukturausgleich (RSA). Der RSA soll Kassen mehr Geld zuweisen, die ein höheres Kostenrisiko tragen als andere. Den RSA gibt es auch jetzt schon. Er berücksichtigt Alter, Geschlecht und Einkommen der Mitglieder sowie die Zahl der beitragsfrei mitversicherten Angehörigen. Neu hinzu gekommen ist ein aber so genannter "morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich". "Morbidität" bedeutet "Krankheitshäufigkeit".

Selbstverständlich bleibt bei der Einschätzung der "Morbidität" von Krankenversicherten nichts dem Zufall überlassen. Das Bundesversicherungsamt hat eine Liste von 80 Krankheitsbildern erstellt. Für jeden Versicherten, der eines dieser Krankheitsbilder zeigt, bekommen die Krankenkassen noch einmal zusätzlich Geld. In der Vergangenheit waren immer wieder Klagen über einzelne Krankenkassen laut geworden, diese nähmen nur junge, gesunde Versicherte als neue Mitglieder auf und wimmelten ältere und kranke Kunden ab. Mit dem kurz "Morbi-RSA" genannten Faktor gibt es dafür nun keinen Grund mehr.

Gesundheitsfonds fördert Wettbewerb über Qualität

Rufen wir uns in Erinnerung, dass der Gesundheitsfonds auf dem "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG)" basiert. Wir könnten fragen: Wo bleibt denn der Wettbewerb, wenn die Beiträge sowieso überall gleich hoch sind? Die Bundesregierung will jedoch einen Wettbewerb über die Leistung und nicht über den Preis herbei führen.

Grundsätzlich bleibt der gesetzlich festgelegte Leistungskatalog für alle Krankenkassen gleich. Es muss keiner fürchten, dass einige Krankenkassen die Blinddarm-Operation nicht mehr übernehmen. Die Krankenkassen sollen sich durch guten Service, gute Zusatzleistungen und gutes Wirtschaften voneinander unterscheiden.

So wäre es etwa denkbar, dass eine Krankenkasse besondere Beratungs- oder Vorsorgeprogramme anbietet, die es eben nicht bei jeder Kasse gibt. Auch wäre es denkbar, dass Krankenkassen eine Hotline einführen, bei der sich Versicherte beschweren können, wenn sie zu lange auf einen Arzttermin warten müssen. Oder sie könnten mit Ärzten über Praxisöffnungszeiten am Samstag verhandeln. Die Kassen sollen sich stärker als bisher für die Interessen der Versicherten einsetzen.

Dabei müssen die Krankenkassen immer darauf achten, dass sie mit dem Geld auskommen, das sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten, sonst droht der Zusatzbeitrag und damit Mitgliederverlust. Wenn eine Krankenkasse andererseits gut gewirtschaftet hat, kann sie ihren Versicherten zumindest über Wahltarife Geld zurückerstatten.

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