Tipps für Azubis: Gesetzliche Pflichtversicherungen 

Pflegeversicherung für Azubis

Viele Jugendliche beginnen jetzt ihre Berufsausbildung und starten damit auch in die finanzielle Unabhängigkeit. Das heißt aber auch, dass Auszubildende mit einem eigenen Gehalt sich nun selbst versichern müssen, da sie in vielen Bereichen nicht mehr automatisch über ihre Eltern versichert sind.

Außerdem sollte bereits jetzt mit der Altersvorsorge begonnen werden, denn hier zählt jedes Jahr. Banktip sagt Berufeinsteigern, gegen welche Risiken man sich in jedem Fall absichern sollte und welche Versicherungen unnötig sind.

Diese Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben:

Krankenversicherung
Mit dem ersten Gehalt muss man sich auch in einer Krankenkasse versichern, um gegen Krankheiten und eventuelle Pflegebedürftigkeit abgesichert zu sein. In welcher Kasse man Mitglied wird, kann man selbst entscheiden. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds müssen alle Krankenkassen den gleichen Beitragssatz erheben. Neukunden sollten also die Leistungen der Krankenkassen genau vergleichen. 

Kfz-Versicherung
Besitzt man ein Auto, ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung unumgänglich. Diese ist für Fahranfänger meist sehr teuer, da sie statistisch gesehen mehr Unfälle verursachen. Preiswerter ist es, das Fahrzeug erst einmal über den Vater oder die Mutter zu versichern. Mit der ersten voll bezahlten Stelle nach der Ausbildung sollte man jedoch das Auto selbst versichern. Fahrpraxis in anderen Autos erkennen Versicherungen heute in der Regel nicht mehr an. Wer nach dem Führerschein zu lange mit einem eigenen Auto wartet, erhöht in den Augen der Versicherungen sein Risiko.

Bei der Kfz-Versicherung ist lediglich die Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese soll sowohl den Kraftfahrer als auch den potenziellen Unfallgegner vor den finanziellen Risiken eines Verkehrsunfalls schützen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden, die anderen bei einem Verkehrsunfall zugefügt werden.

Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert die Kaskoversicherung. Das Wort Kasko stammt aus dem Spanischen und bezeichnet den Rumpf eines Schiffes bzw. eines Transportmittels. Kaskoversicherungen gibt es als Teil- und Vollkaskoversicherungen. Bei der Teilkaskoversicherung wird nur für bestimmte Schadensereignisse Versicherungsschutz gewährt, während die Vollkaskoversicherung nahezu alle Schadensereignisse abdeckt. Bei beiden Varianten wird aber in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart.

Ob der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll ist, hängt vom Wert des Autos ab. Eine Teilkasko ist nur bei neueren Autos oder bei Fahrzeugen mit höherwertigem Zubehör überlegenswert. Eine Vollkasko empfiehlt sich nur bei Neuwagen. Weitere Informationen zur Kfz-Versicherung finden Sie hier.




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