Drohnen sind in aller Munde. Sind die kleinen Fluggeräte doch sehr vielseitig anwendbar. So spielen sie nicht nur für das Militär eine Rolle. Auch Paketdienste überlegen, wie sie die Fluggeräte nutzen können. Die Stiftung Warentest dagegen warf einen Blick auf die Nutzung durch Privatanwender.
Wer als Privatanwender eine Drohne steuert, muss so einiges beachten. Dazu gehört unter anderem die Privatsphäre der Mitmenschen. Aber nicht nur hier gibt es Regeln. Der Stiftung Warentest zufolge darf eine Versicherung nicht fehlen.
Dabei geht es um die seit 2005 vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Oft reicht die normale Versicherung hier aus. Schließt die eigene Police den Schutz von Drohnen jedoch aus, sollten sich die Verbraucher nach einem anderen Schutz umsehen. Eine Möglichkeit sei eine Direktversicherung oder aber der Beitritt in einen Modellfliegerverband. Verbände sichern die Mitglieder laut der Stiftung oft ab.