Elektronische Gesundheitskarte ab 2015 

Die elektronische Gesundheits­karte (eGK) kommt ab Anfang 2015 zum Zug. Dann soll nur sie als Versicherungs­nachweis gelten. Darauf einigten sich die Kassenärztliche Bundes­vereinigung (KBV), die Kassen­zahn­ärztliche Bundes­vereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband.

Ab 2015 soll die alte Gesundheitskarte ungültig und die elektronische Gesundheitskarte zum Versicherungsnachweis werden. KBV, KZBV und GKV-Spitzenverband einigten sich auf den 1. Januar 2015 als Stichtag. Bis Ende 2014 kann die alte Karte noch genutzt werden. Danach ist dies laut dem GKV-Spitzenverband nicht mehr der Fall. Das auf der alten Karte aufgedruckte Datum spiele dabei keine Rolle.

Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, sagt dazu: "Durch die gefundene Verständigung haben Krankenkassen, Ärzte und Zahnärzte gemeinsam einen wichtigen Schritt auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur gemacht." Auch Wolfgang Eßer vom KZBV und Andreas Gassen vom KBV loben, dass nun Klarheit beim Thema eGK herrscht.

Die Gesundheitskarte soll es Ärzten zum Beispiel erleichtern, fremde Patienten mit Akutbeschwerden zu behandeln. Schließlich können wichtige Gesundheitsdaten auf der Karte gespeichert werden. Viele geplante Funktionen der Karte können jedoch noch nicht genutzt werden. Kritiker der elektronischen Gesundheitskarte haben Bedenken aufgrund der Datensicherheit aber auch den Kosten der Karte und der nötigen Infrastruktur.

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