Grüne Kennzeichen für Mofas und Mopeds 

Wer nicht wechselt, verliert den Versicherungsschutz: Mofa- und Mopedfahrer müssen zum 1. März ihre Nummernschilder wechseln. Gültig sind dann nur noch die grünen Kennzeichen. Wer mit den alten Schildern fährt, macht sich strafbar. Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.

Versicherungskennzeichen gelten nicht nur für Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, sondern auch für Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 Stundenkilometer oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 bis maximal 45 Stundenkilometer.

Aber auch Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischen Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern sind von der Versicherungspflicht betroffen, teilt der GDV mit. Darunter fallen auch motorisierte Krankenfahrstühle, E-Roller, Quads und Trikes ebenso wie Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 Stundenkilometer, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren.

1,7 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen verursachten nach Angaben des GDV in 2014 rund 23.000 Haftpflichtschäden und einen Gesamtschaden von rund 60 Millionen Euro. Wer ohne gültiges Nummernschild und somit ohne Haftpflichtschutz unterwegs ist, trägt den entstandenen Schaden selber.

Zudem machen sich Fahrer ohne Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr strafbar. Das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG) sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Auch für diejenigen, die nur aus Versehen ohne eine gültige Versicherung gefahren sind, etwa weil die Beiträge nicht gezahlt worden sind. Bei fahrlässigem Handeln kann es zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten kommen oder einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen.

Anders als Autos müssen Mofas und Mopeds nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden, teilt der GDV mit. Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen sind lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen erforderlich. Die Farbe der jeweils bis Ende Februar gültigen Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün.

Wo ein Mofa oder Moped versichert ist, lässt sich über die Buchstabenkombination des Kennzeichens feststellen – die entsprechende Auskunft gibt es im Internet auf den Seiten des GDV und telefonisch über den Zentralruf der Autoversicherer unter der kostenfreien Servicenummer 0800-25 026 00. 

Foto: ©Shutterstock

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