BGH ändert Meinung bei Nebenkostenabrechnungen 

Der Bundesgerichthof in Karlsruhe räumt Vermietern jetzt einen größeren Spielraum bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung ein. Damit ändert er seine Meinung und auch seine Rechtsprechung, kritisiert der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.

"Der Bundesgerichtshof senkt die formalen Anforderungen an die Nebenkostenabrechnungen. Einzelne Rechenschritte zur Ermittlung der umlagefähigen Gesamtkosten müssen in der Abrechnung nicht mehr angegeben und erläutert werden. Damit wird es für Mieter noch schwieriger, die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen", kritisierte DMB-Chef Lukas Siebenkotten die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 93/15).

Nach Meinung der Karlsruher Richter wollen weder Vermieter noch Mieter ein kompliziertes Abrechnungsverfahren. Daher entschieden sie: Werden die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude umgelegt, müssen die einzelnen Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein. Bislang war so eine Abrechnung aus formellen Gründen unwirksam. Das hatten auch die BGH-Richter mehrfach so entschieden. Nun also die Kehrtwende zugunsten der Vermieter.

Für den DMB ist die Begründung des Urteils nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil: Es würde nach ihrer Meinung alles komplizierter, da die Mieter jetzt vor Ort beim Vermieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen und Belege nehmen müssten, wenn sie ihre Abrechnung nachvollziehen wollten.

Foto: ©James Steidl/Fotolia

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