EC-Karte & Kreditkarte: Schützen und sperren 


Girocards (früher EC-Karte) und Kreditkarten gehören zum Alltag deutscher Verbraucher. Sie sind Zahlungsmittel und Weg zum Bargeld. Allerdings können sie bei Diebstahl oder Verlust zum Problem werden. Banktip erinnert an die wichtigsten Regeln, um die Karten und damit das Geld der Verbraucher zu schützen.


Geldkarten sind für viele Deutsche so wichtig wie Bargeld. Deshalb sollten die Karten auch wie Bargeld geschützt werden. Da sie auch Zugriff auf Girokonto und Kreditkartenkonto bieten, müssen Verbraucher auch wissen, wie sie die Karten im Notfall sperren.

Verbraucher dürfen ihre Geldkarten oder PIN weder an Dritte weitergeben noch als Sicherheit hinterlegen. Außerdem müssen Karte und PIN immer getrennt aufbewahrt werden. Machen die Verbraucher hier Fehler und Unbefugte erhalten so Zugriff auf ihr Konto, kann ihr Kreditinstitut dies als grobe Fahrlässigkeit auszulegen. Das erschwert die Erstattung von gestohlenem Geld.

Wer seine Karte an Geldautomaten oder zum Zahlen nutzt, sollte das Tastenfeld bei der PIN-Eingabe immer vor den Blicken Umstehender oder Kameras schützen. Außerdem sollten sie die Kontobewegungen regelmäßig kontrollieren. Fallen den Verbrauchern Unregelmäßigkeiten auf, sollten sie diese ihrem Kreditinstitut melden.

Verliert ein Verbraucher eine Geldkarte oder wird sie sogar gestohlen, bleibt nur eine Lösung: Die Karte muss so schnell wie möglich gesperrt werden. Das können die Verbraucher direkt bei ihrem Kreditinstitut machen oder über die allgemeine Sperrnummer 116 116. Die Nummer ist innerhalb von Deutschland kostenfrei. Für die Sperrung brauchen die Kunden die Bankleitzahl und die Kontonummer.

Wenn Verbraucher aus dem Ausland anrufen, ist die Sperrnummer kostenpflichtig. Außerdem müssen Verbraucher die Vorwahl für Deutschland (0049) vor die Nummer setzen. Wichtig: Die Kunden der Kreditinstitute sollten kontrollieren, ob ihre Bank oder Sparkasse bei dem Dienst vertreten ist. Wer sich zusätzlich absichern will, kann den SOS-Infopass ausdrucken. So hat der Verbraucher die meisten Sperrnummern immer mit dabei.

Wird die Karte gestohlen, muss der Diebstahl außerdem bei der Polizei angezeigt werden. Laut den Sparkassen sollten sich die Verbraucher den Zeitpunkt der Anzeige und den Namen des Beamten notieren. Außerdem sollten sie die Anzeige gut aufheben.

Doch nicht nur bei Verlust oder Diebstahl sollten die Verbraucher ihre Geldkarte sperren. Dies gilt auch, wenn ein Bankautomat die Karte einfach einzieht. Denn nicht immer veranlasst das Kreditinstitut den Einzug. Teilweise handelt es sich auch um Kartenmanipulation.

Verbraucher sollten immer daran denken: Kriminelle entwickeln immer neue Ideen, um an die Bankdaten und Karten der Verbraucher zu kommen. Aber oft gibt es auch neue Schutzmöglichkeiten. So schirmen besondere Kartenhüllen NFC-Geldkarten ab. So soll verhindert werden, dass die Karten von Unbefugten über Funk ausgelesen werden.

Allerdings sind nicht immer technische Hilfsmittel nötig, um EC-Karten und Kreditkarten zu schützen. Oft hilft etwas Aufmerksamkeit viel weiter.

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