Studiengebühren in den einzelnen Bundesländern 

Wo Studiengebühren gezahlt werden müssen

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben bereits Studiengebühren für Erstsemester eingeführt. Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg sind zum Sommersemester 2007 nachgefolgt; im Saarland müssen Studierende seit Herbst 2007 Gebühren zahlen. Pro Semester werden dabei Studiengebühren zwischen 200 und 500 Euro verlangt. Wer an zwei Hochschulen studiert, muss in der Regel doppelt zahlen. In Hamburg haben Studierende die Möglichkeit, die fälligen Studiengebühren nachgelagert zu zahlen: Der Betrag von 375 Euro wird zinsfrei gestundet und die gestundeten Zinsen müssen erst bei einem Brutto-gehalt von 30.000 Euro zurückgezahlt werden. Diese Regelung gilt ab dem Wintersemester 2008/09.


Die Unterscheidung nach Erst-, Zweitstudium oder Langzeitstudierenden fällt dagegen weg. In Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern soll ein gebührenfreies Erststudium (vorläufig) garantiert bleiben. Auch Sachsen, Thüringen und Bremen lehnen Studiengebühren bisher ab. Allerdings existieren zum Teil schon Studienkontenmodelle, die faktisch eine Langzeitstudiengebühr zur Folge haben, so in Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Auch Sachsen-Anhalt und Thüringen erheben derzeit Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500 Euro.

Studiengebühren: Einige Bundesländer warten noch ab


Die Landesregierungen von Brandenburg und Schleswig-Holstein wollen zunächst die Entwicklung in den anderen Bundesländern abwarten, befürchten aber einen massiven Zulauf von zukünftigen Studierenden aus Bundesländern mit Studiengebühren. Für diese Fälle fordern sie Ausgleichszahlungen gemäß der tatsächlichen Studierendenzahlen. Die anderen kontern mit der Aufforderung, die betroffenen Bundesländer sollten selbst Studiengebühren zur Finanzierung der Studienplätze einführen. Schleswig-Holstein wartet zudem den Ausgang der Landtagswahl 2010 ab, um dann ab 2011 über allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 Euro zu entscheiden.

Auf lange Sicht wird also der Druck, Studiengebühren einzuführen, steigen. Die Argumentation, Bildung sei eine individuelle Investitionsleistung und daher von den Studierenden zu tragen, hat sich weitgehend durchgesetzt.

Ausnahmen von der Gebührenpflicht

Generell sind Urlaubs-, Auslands- und Praxissemester von der Gebührenpflicht ausgenommen. Dazu kommen verschiedene Ausnahmefälle, welche die einzelnen Bundesländer beschlossen haben. So ist das Praktische Jahr für Medizinstudenten in Baden-Württemberg und Hamburg gebührenfrei. Das Saarland und Nordrhein-Westfalen befreien in Fachschaften und Hochschulgremien mitarbeitende Studierende zumindest teilweise von den Gebühren, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen erlassen den Gleichstellungsbeauftragten die Gebühren.

Das Promotionsstudium ist in Bayern für bis zu 6 Semester und in Hamburg zeitlich unbegrenzt gebührenfrei. Ähnliches gilt teilweise für Teilzeit- und Doppelstudiengänge. Auch ausländische Studierende, mit deren Hochschule eine gegenseitige Gebührenfreiheit vereinbart wurde (dies gilt für z.B. für das Erasmus-Programm) müssen keine Studiengebühren in Deutschland zahlen.

Soziale Belange werden berücksichtigt

Soziale Belange werden insoweit berücksichtigt, als Behinderte und Studierende mit Kindern bis zum 8. Lebensjahr in allen Bundesländern von der Studiengebühr befreit sind. Zum Teil werden auch Eltern älterer oder behinderter Kinder befreit. Auch "Unbillige Härten" können zum vollständigen oder teilweisen Gebührenerlass führen. Für deren Anerkennung und die entsprechende Gebührenfreistellung sind allerdings die jeweiligen Hochschulen zuständig.

Studierende mit zwei oder mehr Geschwistern, die Studiengebühren zahlen oder Kindergeld erhalten, zahlen in Baden-Württemberg und Bayern keine Studiengebühren, ebenso wie in Niedersachsen Studierende, die nahe Angehörige pflegen. Hamburg befreit zudem Studierende mit herausragenden Studienleistungen von den Gebühren. Das Saarland prüft zur Zeit die Möglichkeit, besonders begabten Studierenden ein Studienbeitragsstipendium zu gewähren. Um die genauen Regelungen für verschiedene Gruppen zu erfahren, sollte man sich an die jeweilige Hochschule wenden.

Insgesamt wird die deutliche Mehrheit der Studierenden nicht darum herum kommen, Studiengebühren zu zahlen. Dies macht es umso mehr notwendig, die Finanzierung des Studiums sorgfältig zu durchdenken.

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