Das Hamburger Landgericht muss entscheiden, ob Tchibo weiter Versicherungen anbieten darf. Der Verein Wirtschaft im Wettbewerb (WIW) hat Tchibo vor dem Hamburger Landgericht verklagt, da der Kaffeekonzern nach Auffassung des WIW nicht die Standards eines Versicherungsvermittlers erfüllt. Das berichtet das "Handelsblatt". Tchibo vertreibt in seinem Online-Shop Versicherungen der Kölner Asstel.
Beim Versicherungsgeschäft weist der WIW darauf hin, dass der Kaffeekonzern weder als Versicherungsvermittler registriert ist, noch eine entsprechende Gewerbeerlaubnis vorliegt. Demzufolge wäre Tchibo auch nicht an geltende Richtlinien wie Informationspflichten, Mindestqualifikationen oder an eine abgeschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gebunden, so das "Handelsblatt".
Tchibo selbst weist die Vorwürfe zurück und sieht sich selbst als Tippgeber. Der Konzern stelle den Kooperationspartnern lediglich eine Vertriebsfläche zur Verfügung, über die der Kontakt zu Asstel hergestellt wird. Der Partner Asstel erfülle sämtliche rechtlichen Auflagen.
"Es ist im Sinne des fairen Wettbewerbs nicht hinzunehmen, dass ein Unternehmen unter dem Deckmantel der Tippgeber-Eigenschaft im großen Stil Versicherungen an Endverbraucher vermitteln kann, ohne die erforderlichen gesetzlichen Vorgaben zu beachten", sagt WIW-Geschäftsführerin Viola Huber gegenüber dem "Handelsblatt".
In einem ähnlichen Fall entschied das Landgericht Wiesbaden 2008 gegen den Einzelhändler Rewe, dessen Tochter Penny Versicherungen an der Kasse anbot. Verkauft ein Einzelhändler Versicherungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit seinem eigenen Produkt stehen, gilt er als Versicherungsvertreter und muss die selben Voraussetzungen wie diese erfüllen.
Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die Klage gegen Tchibo erfolgreich sein könnte, wenn gleiche Bedingungen wie im Fall von Rewe erfüllt sind. Dann dürfte Tchibo keine Versicherungen mehr in seinem Online-Shop anbieten, schreibt das "Handelsblatt". Bereits abgeschlossene Versicherungen hätten weiterhin Bestand, selbst ein außerordentlicher Kündigungsgrund bestünde nicht.
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