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Neues zum Einlagenschutz 

Am 3. Juli 2015 tritt in Deutschland das Gesetz zur neuen Einlagensicherungsrichtlinie der Europäischen Union in Kraft. Sparer erhalten dadurch mehr Sicherheit zum Beispiel bei ihren Tages- oder Festgeldkonten.

Der Bankenverband hat die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes zur Einlagensicherung zusammengefasst:

• Künftig gilt die gesetzliche Einlagensicherung für Konten aller Währungen, also nicht mehr nur bei Konten in Euro oder einer anderen EU-Währung. Entschädigt wird in Euro.
• Der maximale Schutzumfang von 100.000 Euro pro Einleger kann sich in besonderen Fällen für bis zu sechs Monate auf 500.000 Euro erhöhen - so etwa bei Heirat, Behinderung oder Tod.
• Einleger werden künftig automatisch entschädigt, sie müssen dafür keinen Antrag mehr stellen.
• Das Gesetz vereinfacht grenzüberschreitende Entschädigungen, insbesondere innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU-Länder plus Norwegen, Island, Liechtenstein).
• Ab dem 1. Juni 2016 zahlen die Banken die Entschädigungen innerhalb von 7 statt bisher 20 Arbeitstagen aus.
• Die Banken informieren die Kunden regelmäßig darüber, ob und wie seine Einlagen geschützt sind – zum Beispiel über die Kontoauszüge. Einmal im Jahr erhält der Kunde außerdem einen zusätzlichen Informationsbogen zum Einlagenschutz.

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Bankeinlagen wie zum Beipiel Giro-, Tages- oder Festgeldkonten. Auf Banktip.de können Sie unter anderem die besten Tagesgeld- oder Festgeld-Angebote vergleichen.

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Foto: © pixelio.de

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