Inkasso: Leitfaden für Schuldner 

Leitfaden für Schuldner

Überschuldeten ist ihre Situation oft peinlich und unangenehm. Viele gehen zu spät zu einer Schuldnerberatung. Sie reagieren erst dann, wenn Forderungen von Inkassodiensten im Briefkasten liegen. Wer eine solche Forderung erhalten hat, sollte folgende Punkte beachten:

- Wer nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, sollte dies seinen Gläubigern mitteilen. Für jeden Schuldner gilt: Wer seine Gläubiger (z. B. seine Bank) umgehend über seine finanzielle Notlage (z. B. durch Arbeitslosigkeit etc.) informiert, vermeidet die zusätzlichen Kosten für ein Inkassoverfahren.

- Schuldner sollten prüfen, ob der Eintreiber-Dienst eine Abtretungserklärung oder eine Vollmacht der ursprünglichen Gläubiger nachweisen kann. Sollte das Inkassobüro keinen Nachweis beigefügt haben, sollte man ihn schriftlich verlangen. Kann das Inkassobüro keine Abtretungserklärung oder Vollmacht belegen, sollten sich Schuldner weiter an ihren ursprünglichen Gläubiger halten.

- Vorsicht ist geboten, wenn das Inkassobüro eine Schuldanerkenntnis oder eine Selbstauskunft einfordert. Die Empfehlung: Betroffene sollten kein Schuldanerkenntnis unterschreiben! Sie sollten sich von einer Schuldnerberatungsstelle, Verbraucherzentrale oder einem Anwalt beraten lassen.

- Betroffene sollten beim Schriftwechsel niemals ihren Partner, ihre Partnerin oder andere Personen unterschreiben lassen. Denn diese haften unter Umständen dann für die Zahlungsverpflichtungen des Schuldners.

- Viele weitere Informationen bietet banktip.de im Ratgeber "Entschuldung: Möglichkeiten des Schuldenabbaus"

(Stand: September 2009)

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