Alternativen zu den klassischen Anlageformen 


Die Bürgschaft

Hier stellt der Mieter als Sicherheit eine Bürgschaft in Höhe der Kautionssumme. Als Bürge kommen in der Regel Banken und Sparkassen in Frage, unter Umständen auch Personen wie z.B. die Familie. Bei einer Bankbürgschaftserklärung verpflichtet sich das Institut für eventuelle Verbindlichkeiten des Mieters (offene Vermieterforderungen) bis zu einer bestimmten Höhe einzustehen. Dafür muss der Mieter an die Bank eine einmalige Gebühr und eine jährliche Provision bezahlen.

Doch eine Bankbürgschaft hat viele Nachteile. Zum einem fallen bei dieser Art der Sicherheitsleistung keine Zinsen auf die Kautionssumme an. Gesichert wird mit einer Bürgschaft allein das finanzielle Ausfallrisiko beim Mieter. Auf der anderen Seite lehnen Vermieter diese Form oft ab, weil die Inanspruchnahme der bürgenden Bank schnell erfolgen muss und das kann in Streitfällen kompliziert sein. Zudem erfordert es nicht selten einen erheblichen Arbeitsaufwand für den Vermieter. Außerdem verzichtet die Bank auf viele Gegenrechte, insbesondere auf die Einrede der Vorausklage, Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit. 

Weitere Alternativen zu den klassischen Anlageformen

Auch andere Kontenarten sind möglich. Schließlich sind höher verzinsliche Anlageformen nicht verboten, sondern lediglich nicht vom Gesetz vorgeschrieben. Beispiele sind Tagesgeldkonten, Festgeld-Konten, Aktien oder Fonds. Doch bei Fonds, Aktien oder Festgeldern sind für die meisten Banken die Beträge für diese Art der Anlageform zu gering und der Vermieter hat nicht jederzeit Zugriff auf die Sparanlagen, wenn es nötig ist. Besser geeignet sind deshalb zinsstarke Tagesgeldkonten. Bei Tagesgeldkonten gibt es derzeit Zinssätze von bis zu 4,5 Prozent Zinsen.

Auch bei einem Tagesgeldkonto muss die Geldanlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen. Ist die Kaution zu einem besseren Zinssatz angelegt, dann werden auch die höheren erzielten Zinsen der Kaution zugeschlagen und gehören in voller Höhe dem Mieter. Die Einrichtung eines Tagesgeldkontos für Kautionen sehen viele Vermieter als zu aufwendig an. Deshalb bieten sie von sich aus oft die vorgestellten Minimallösungen wie das herkömmliche Sparbuch oder die klassische Barkaution an.

Eine weitere sinnvolle Variante: Der Mieter verpfändet einen Bausparvertrag, der auf seinen Namen läuft. Dafür kann er, auch während der Vertrag als Mietkaution dient, Bausparprämien und sogar vermögenswirksame Leistungen bekommen. Wenn der Vermieter das Geld braucht, kann die entsprechende Teilsumme gekündigt werden, der Vertrag läuft aber normal weiter.

Um solche gutverzinsten Vereinbarungen mit dem Vermieter zu treffen, sollten Mieter damit argumentieren, dass die Gewinne auch für den Vermieter interessant sind, da sie die Sicherheit erhöhen. Zudem kann der Vermieter über Tagesgeldkonten auch täglich verfügen. Am besten legt man als Mieter die Kaution selbst höher verzinslich an und verpfändet das entsprechende Konto an den Vermieter. Zur Zustimmung verpflichtet ist der Vermieter aber nicht.

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