Der Igel – das Wildtier 

Ein Igel ist kein Kleintier im mietrechtlichen Sinn. "Haus und Grund" erinnert an ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Spandau (Az. 12 C 133/14).

In dem konkreten Fall ging es laut "Haus und Grund" um eine Mieterin. Diese pflegte einen wilden Igel. Die Nachbarn beschwerten sich jedoch über den Geruch des Tieres beim Vermieter. Dieser mahnte daraufhin die Mieterin ab. Die Frau reagierte jedoch nicht auf die Abmahnung, woraufhin der Vermieter die Kündigung aussprach.

Das Gericht urteilte nun für den Vermieter und gegen die Mieterin. Bei einem Igel handele es sich um kein Kleinhaustier. Es sei zwar klein – so die Richter – jedoch wild und daher von der erlaubten Kleintierhaltung ausgeschlossen. "Auch wenn die Betreuung der Igel aus Tierliebe resultiere – Abmahnungen vom Vermieter zu missachten, könnte unter Umständen das Mietverhältnis gefährden", begründet das Gericht laut "Haus und Grund" den Urteilsspruch.

Foto: © Uschi Dreiucker / pixelio.de

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