Ehrenamt und Spenden 

Steuerbonus für Ehrenamtliche

Wer ehrenamtlich tätig ist, kann sich seinen Aufwand für diese Tätigkeit ab 2008 höher entschädigen lassen, ohne vom Finanzamt zur Kasse gebeten zu werden. Aufwandsentschädigungen für Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Übungsleiter in Sportvereinen – man spricht deshalb auch von der Übungsleiterpauschale – dürfen in Höhe von 2.100,- Euro pro Jahr (bisher 1.848,- Euro) steuer- und sozialabgabenfrei kassiert werden. Da sich das Ehrenamt mit einem 400-Euro-Job kombinieren lässt, sind unter Umständen sogar bis zu 6.900,- Euro jährlich für den ehrenamtlich Tätigen abgabenfrei.

Mehr Spenden absetzbar

Frohe Kunde für alle, die zur Weihnachtszeit ihr edles Herz entdecken und für wohltätige Zwecke spenden wollen: Künftig können großzügige Spender jährlich bis zu 20 Prozent ihrer Gesamteinkünfte steuerfrei spenden. Bislang lag diese Grenze bei fünf Prozent. Auch Kleinspender können einen größeren Betrag unbürokratisch spenden. Bislang waren bis zu 100,- Euro ohne gesonderte Spendenquittung von der Steuer absetzbar, ab 2008 sind es 200,- Euro, die lediglich mit einem Überweisungsbeleg der Bank nachgewiesen werden müssen. Die Spende muss auch nicht bis 2008 vertagt werden, denn die neue Regelung gilt rückwirkend zum Januar 2007.

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