Neue Regeln für die Erbschaftsteuer 

Erbschaftsteuer

Bei der Neuregelung der Erbschaftsteuer gibt es zwar noch keinen abschließenden Gesetzestext, fest steht jedoch, dass es neue Vorschriften insbesondere für die Besteuerung von vererbten Immobilien geben wird. Die Eckpunkte für die Neufassung des Erbschaftsteuergesetzes hat die große Koalition bereits vorgestellt.

Danach soll es höhere Freibeträge für nahe Angehörige geben. Dazu sollen die Steuersätze für die Steuerklasse I (ebenfalls nahe Angehörige) gesenkt und für die anderen erhöht werden. Weitere Änderungen wird es bei der steuerlichen Bewertung von ererbten Grundstücken und beim Betriebsvermögen geben. Grundstücke sollen wenigstens annähernd mit ihrem tatsächlichen Wert zur Besteuerung herangezogen werden. Derzeit ist nur der Verkehrswert mit einem 60-prozentigen Abschlag für die Besteuerung maßgeblich. Beim ererbten Betriebsvermögen sollen Erben weniger Steuern zahlen müssen, wenn der Betrieb fortgeführt wird.

Eine endgültige Regelung gibt es beim Thema Erbschaftsteuer noch nicht. Eines steht jedoch schon fest: Die Gesetzesänderung wird rückwirkend zum 1. Januar 2007 geltend.

Sonstiges

Bei der Steuererklärung selbst gibt es auch ein paar Veränderungen. Wer sich freiwillig gegenüber dem Finanzamt erklären will, hat dafür nicht mehr zwei sondern insgesamt sieben Jahre Zeit. Um die Papierflut einzudämmen, will das Finanzamt auch weniger Belege sehen. Die Quittungen für haushaltsnahe Dienstleitungen, Handwerkerarbeiten und Kinderbetreuung brauchen zunächst nicht mehr eingereicht werden. Allerdings sollten gleichwohl Belege existieren, denn die Beamten können ohne Weiteres eine Vorlage der entsprechenden Nachweise verlangen.

(Stand: Juli 2008)

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